Bekanntmachung laufender Verfahren
im Wasserrecht für:
Brunnen
Wasserrecht;
Erteilung einer Bewilligung zum Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf Flur-Nr. 2085, Gemarkung und Gemeinde Ampfing
sowie
Festsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes zum Schutz dieser Brunnen auf dem Gebiet der Gemeinden Ampfing und Heldenstein
Bekanntmachung
Die Gemeinde Ampfing beantragte mit Schreiben vom 19.01.2026 eine Bewilligung nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/, Gemarkung und Gemeinde Ampfing.
Beantragt wird die das Zutage fördern von Grundwasser mit folgendem Umfang:
max. Momentanentnahme (l/s): 47
max. Tagesentnahme (m³/d): 4.060
max. Jahresentnahme (m³/a): 820.000
Zum Schutz der Grundwasserförderung aus diesen Brunnen soll zusätzlich ein Wasserschutzgebiet neu festgesetzt werden, welches sich auf Vorschlag der Gemeinde Ampfing auf Teilbereiche der Gemeinden Ampfing und Heldenstein erstrecken wird.
Die erforderlichen Auslegungen der Unterlagen für beide Verfahren gemäß § 11 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Abs. 2, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Bayer. Wassergesetz (BayWG) und Art. 73 Abs. 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn.
Es werden folgende Unterlagen veröffentlicht:
Antrag vom 19.01.2026
Erläuterungsbericht
1 Lagepläne
1.1 Übersichtslageplan M 1:15.000
1.2 Übersichtslageplan – Geologie M 1:50.000
1.3 Lageplan mit Brunnen und Messstellen, M 1:15.000
1.4 Liste der Grundwassermessstellen und Brunnen im Einzugsgebiet der Wasserfassung Ampfing
2 Grundwassergleichen und Fließrichtung
2.1 Stichtagsmessung September 2009 M 1:15.000
2.2 Stichtagsmessung April 2020 M 1:15.000
3 Ganglinie Brunnen III und IV – Betrieb 7 Tage
4 Profilschnitte
4.1 Schnitt A-A‘ M 1:5000
4.2 Schnitt B-B‘ M 1:5000
4.3 Schnitt C-C‘ M 1:5000
5 Bohrprofile und Ausbaupläne der Trinkwasserbrunnen
5.1 Brunnen I M 1:50
5.2 Brunnen III M 1:50
5.3 Brunnen IV M 1:50
5.4 Brunnen V M 1:120/25
5.5 Brunnen V, Plan Brunnenhaus Grundriss und Schnitt M 1:25, sowie M 1:50
5.6 Bestand Brunnen III und IV, Fotodokumentation
6 Pumpversuche an den Brunnen III, Brunnen IV und VBR V
7 Bohrprofile der Grundwassermessstellen
8 Einzugsgebiet Wasserfassung Ampfing M 1:25.000
9 Betriebsdaten
9.1 Qualität
9.2 Grundwasserstände
9.3 Aktueller Prüfbericht Qualität - physikalisch-chemischer Untersuchungsbefund vom 16.05.2025
10 Wasserbedarf des WW Ampfing
10.1 Bisherige Wasserförderung
10.2 Entwicklung und Prognose des Wasserbedarfs Ampfing
10.3 Ermittlung Monatsspitzenfaktoren
11 Bemessung des Wasserschutzgebietes
11.1 Berechnung der Schutzzone II (50-Tagelinie) M 1:5.000
11.2 Berechnung der Schutzzone III (2 km Linie) M 1:10.000
12 Umgriff Wasserschutzgebiet
12.1 Umgriff Schutzzone II M 1:2.500
12.2 Umgriff Schutzzone III M 1:5.000
12.3 Wasserschutzgebiet Schutzzone I, II und III M 1:5.000
13 Einzugsgebiet mit Gefährdungsflächen M 1:25.000
14 Verordnung für das Wasserschutzgebiet (Vorschlag der Gemeinde Ampfing)
15 Flurstücke innerhalb der Schutzzonen II und III
16 Prognose Bevölkerungswachstum
17 Berechnung Grundwasserüberdeckung (Kapitel 9, HM Inn-Niederterrassen 2011
18 Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
19 Entwurf der Verordnung
Die in § 2 Abs. 2 genannte Anlage 1 entspricht dem Plan unter Nr. 12.3
Die Unterlagen können in der Zeit vom 13.10.2026 bis einschließlich 12.11.2026 eingesehen werden auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter
Soweit kein Zugang zum Internet besteht, können die veröffentlichten Unterlagen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Fb. 42/Wasserrecht, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, nach Voranmeldung persönlich eingesehen werden (Tel. 08631/699-326, claudia.huber@lra-mue.de).
Jede Person, deren Belange durch die beiden Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen hiergegen erheben. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind bei den Gemeinden Ampfing, Heldenstein oder dem Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis 26.11.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Wir weisen darauf hin, dass eine E-Mail nur dann dem Schriftformerfordernis genügt, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, eine einfache E-Mail reicht nicht aus (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG).
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung, bedingt durch das Vorhaben erkennen lassen.
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn wird alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) den Fachbehörden, wie beispielsweise dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, sowie der Gemeinde Ampfing zur Stellungnahme zuleiten. Soweit hiermit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist ausdrücklich zu erklären.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann das Landratsamt Mühldorf a. Inn die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Wasserwirtschaftsamt und den weiteren Behörden, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Wenn ein Erörterungstermin durchgeführt wird, wird dieser mindestens eine Woche vorher auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin dann gesondert benachrichtigt (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können dann von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.
Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten im ggf. stattfindenden Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden.
Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird und dieser dann ggf. in Form einer Onlinekonsultation erfolgt, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist entschieden werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 27 c BayVwVfG).
Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Landratsamt Mühldorf a. Inn, 28.09.2026
Huber
Fachbereich Umwelt, Natur und Wasserrecht
Unterlagen:
Amtsblatt Nr. 46 vom 01.10.2026
Wasserrechtsantrag WSG Brunnen Reit vom 19.01.2026
Erläuterungsbericht zum WSG-Antrag Brunnen Reit vom 19.01.2026
Gewässerausbau / Teiche
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Industriekläranlagen
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Kommunale Kläranlagen
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Niederschlagswasserbehandlung
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Überschwemmungsgebiete
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Wasserschutzgebiete
Wasserrecht;
Erteilung einer Bewilligung zum Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf Flur-Nr. 2085, Gemarkung und Gemeinde Ampfing
sowie
Festsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes zum Schutz dieser Brunnen auf dem Gebiet der Gemeinden Ampfing und Heldenstein
Bekanntmachung
Die Gemeinde Ampfing beantragte mit Schreiben vom 19.01.2026 eine Bewilligung nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/, Gemarkung und Gemeinde Ampfing.
Beantragt wird die das Zutage fördern von Grundwasser mit folgendem Umfang:
max. Momentanentnahme (l/s): 47
max. Tagesentnahme (m³/d): 4.060
max. Jahresentnahme (m³/a): 820.000
Zum Schutz der Grundwasserförderung aus diesen Brunnen soll zusätzlich ein Wasserschutzgebiet neu festgesetzt werden, welches sich auf Vorschlag der Gemeinde Ampfing auf Teilbereiche der Gemeinden Ampfing und Heldenstein erstrecken wird.
Die erforderlichen Auslegungen der Unterlagen für beide Verfahren gemäß § 11 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Abs. 2, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Bayer. Wassergesetz (BayWG) und Art. 73 Abs. 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn.
Es werden folgende Unterlagen veröffentlicht:
Antrag vom 19.01.2026
Erläuterungsbericht
1 Lagepläne
1.1 Übersichtslageplan M 1:15.000
1.2 Übersichtslageplan – Geologie M 1:50.000
1.3 Lageplan mit Brunnen und Messstellen, M 1:15.000
1.4 Liste der Grundwassermessstellen und Brunnen im Einzugsgebiet der Wasserfassung Ampfing
2 Grundwassergleichen und Fließrichtung
2.1 Stichtagsmessung September 2009 M 1:15.000
2.2 Stichtagsmessung April 2020 M 1:15.000
3 Ganglinie Brunnen III und IV – Betrieb 7 Tage
4 Profilschnitte
4.1 Schnitt A-A‘ M 1:5000
4.2 Schnitt B-B‘ M 1:5000
4.3 Schnitt C-C‘ M 1:5000
5 Bohrprofile und Ausbaupläne der Trinkwasserbrunnen
5.1 Brunnen I M 1:50
5.2 Brunnen III M 1:50
5.3 Brunnen IV M 1:50
5.4 Brunnen V M 1:120/25
5.5 Brunnen V, Plan Brunnenhaus Grundriss und Schnitt M 1:25, sowie M 1:50
5.6 Bestand Brunnen III und IV, Fotodokumentation
6 Pumpversuche an den Brunnen III, Brunnen IV und VBR V
7 Bohrprofile der Grundwassermessstellen
8 Einzugsgebiet Wasserfassung Ampfing M 1:25.000
9 Betriebsdaten
9.1 Qualität
9.2 Grundwasserstände
9.3 Aktueller Prüfbericht Qualität - physikalisch-chemischer Untersuchungsbefund vom 16.05.2025
10 Wasserbedarf des WW Ampfing
10.1 Bisherige Wasserförderung
10.2 Entwicklung und Prognose des Wasserbedarfs Ampfing
10.3 Ermittlung Monatsspitzenfaktoren
11 Bemessung des Wasserschutzgebietes
11.1 Berechnung der Schutzzone II (50-Tagelinie) M 1:5.000
11.2 Berechnung der Schutzzone III (2 km Linie) M 1:10.000
12 Umgriff Wasserschutzgebiet
12.1 Umgriff Schutzzone II M 1:2.500
12.2 Umgriff Schutzzone III M 1:5.000
12.3 Wasserschutzgebiet Schutzzone I, II und III M 1:5.000
13 Einzugsgebiet mit Gefährdungsflächen M 1:25.000
14 Verordnung für das Wasserschutzgebiet (Vorschlag der Gemeinde Ampfing)
15 Flurstücke innerhalb der Schutzzonen II und III
16 Prognose Bevölkerungswachstum
17 Berechnung Grundwasserüberdeckung (Kapitel 9, HM Inn-Niederterrassen 2011
18 Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
19 Entwurf der Verordnung
Die in § 2 Abs. 2 genannte Anlage 1 entspricht dem Plan unter Nr. 12.3
Die Unterlagen können in der Zeit vom 13.10.2026 bis einschließlich 12.11.2026 eingesehen werden auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter
Soweit kein Zugang zum Internet besteht, können die veröffentlichten Unterlagen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Fb. 42/Wasserrecht, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, nach Voranmeldung persönlich eingesehen werden (Tel. 08631/699-326, claudia.huber@lra-mue.de).
Jede Person, deren Belange durch die beiden Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen hiergegen erheben. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind bei den Gemeinden Ampfing, Heldenstein oder dem Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis 26.11.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Wir weisen darauf hin, dass eine E-Mail nur dann dem Schriftformerfordernis genügt, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, eine einfache E-Mail reicht nicht aus (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG).
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung, bedingt durch das Vorhaben erkennen lassen.
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn wird alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) den Fachbehörden, wie beispielsweise dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, sowie der Gemeinde Ampfing zur Stellungnahme zuleiten. Soweit hiermit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist ausdrücklich zu erklären.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann das Landratsamt Mühldorf a. Inn die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Wasserwirtschaftsamt und den weiteren Behörden, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Wenn ein Erörterungstermin durchgeführt wird, wird dieser mindestens eine Woche vorher auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin dann gesondert benachrichtigt (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können dann von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.
Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten im ggf. stattfindenden Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden.
Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird und dieser dann ggf. in Form einer Onlinekonsultation erfolgt, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist entschieden werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 27 c BayVwVfG).
Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Landratsamt Mühldorf a. Inn, 28.09.2026
Huber
Fachbereich Umwelt, Natur und Wasserrecht
Unterlagen:
Amtsblatt Nr. 46 vom 01.10.2026
Wasserrechtsantrag WSG Brunnen Reit vom 19.01.2026
Erläuterungsbericht zum WSG-Antrag Brunnen Reit vom 19.01.2026
Zuständig im Landratsamt:
Claudia Huber
Teamleitung Wasserrecht, Verwaltung
Zimmer-Nr.: 0.22
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Lukas Haunberger
Wasserrecht Verwaltung
Zimmer-Nr.: 0.24
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
