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Bekanntmachung laufender Verfahren

im Wasserrecht für:

Brunnen

 

Wasserrecht;

Erteilung einer Bewilligung zum Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf Flur-Nr. 2085, Gemarkung und Gemeinde Ampfing

sowie

Festsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes zum Schutz dieser Brunnen auf dem Gebiet der Gemeinden Ampfing und Heldenstein

 

Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Ampfing beantragte mit Schreiben vom 19.01.2026 eine Bewilligung nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/, Gemarkung und Gemeinde Ampfing.

Beantragt wird die das Zutage fördern von Grundwasser mit folgendem Umfang:

max. Momentanentnahme (l/s):         47

max. Tagesentnahme (m³/d):           4.060

max. Jahresentnahme (m³/a):           820.000

 

Zum Schutz der Grundwasserförderung aus diesen Brunnen soll zusätzlich ein Wasserschutzgebiet neu festgesetzt werden, welches sich auf Vorschlag der Gemeinde Ampfing auf Teilbereiche der Gemeinden Ampfing und Heldenstein erstrecken wird. 

Die erforderlichen Auslegungen der Unterlagen für beide Verfahren gemäß § 11 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Abs. 2, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Bayer. Wassergesetz (BayWG) und Art. 73 Abs. 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn.

 

Es werden folgende Unterlagen veröffentlicht:

Antrag vom 19.01.2026

Erläuterungsbericht

1          Lagepläne

1.1       Übersichtslageplan M 1:15.000

1.2       Übersichtslageplan – Geologie M 1:50.000

1.3       Lageplan mit Brunnen und Messstellen, M 1:15.000

1.4       Liste der Grundwassermessstellen und Brunnen im Einzugsgebiet der Wasserfassung Ampfing

2         Grundwassergleichen und Fließrichtung

2.1       Stichtagsmessung September 2009 M 1:15.000

2.2       Stichtagsmessung April 2020 M 1:15.000

3         Ganglinie Brunnen III und IV – Betrieb 7 Tage

4         Profilschnitte 

4.1       Schnitt A-A‘ M 1:5000

4.2       Schnitt B-B‘ M 1:5000

4.3       Schnitt C-C‘ M 1:5000

5         Bohrprofile und Ausbaupläne der Trinkwasserbrunnen

5.1       Brunnen I M 1:50

5.2       Brunnen III M 1:50

5.3       Brunnen IV M 1:50

5.4       Brunnen V M 1:120/25

5.5       Brunnen V, Plan Brunnenhaus Grundriss und Schnitt M 1:25, sowie M 1:50

5.6       Bestand Brunnen III und IV, Fotodokumentation

6         Pumpversuche an den Brunnen III, Brunnen IV und VBR V

7         Bohrprofile der Grundwassermessstellen

8         Einzugsgebiet Wasserfassung Ampfing M 1:25.000

9         Betriebsdaten

9.1       Qualität

9.2       Grundwasserstände

9.3       Aktueller Prüfbericht Qualität - physikalisch-chemischer Untersuchungsbefund vom 16.05.2025

10        Wasserbedarf des WW Ampfing

10.1      Bisherige Wasserförderung

10.2      Entwicklung und Prognose des Wasserbedarfs Ampfing

10.3       Ermittlung Monatsspitzenfaktoren

11        Bemessung des Wasserschutzgebietes

11.1       Berechnung der Schutzzone II (50-Tagelinie) M 1:5.000

11.2       Berechnung der Schutzzone III (2 km Linie) M 1:10.000

12        Umgriff Wasserschutzgebiet

12.1       Umgriff Schutzzone II M 1:2.500

12.2       Umgriff Schutzzone III M 1:5.000

12.3       Wasserschutzgebiet Schutzzone I, II und III M 1:5.000

13         Einzugsgebiet mit Gefährdungsflächen M 1:25.000

14         Verordnung für das Wasserschutzgebiet (Vorschlag der Gemeinde Ampfing)

15         Flurstücke innerhalb der Schutzzonen II und III

16         Prognose Bevölkerungswachstum

17         Berechnung Grundwasserüberdeckung (Kapitel 9, HM Inn-Niederterrassen 2011

18         Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung

19         Entwurf der Verordnung 

            Die in § 2 Abs. 2 genannte Anlage 1 entspricht dem Plan unter Nr. 12.3

 

Die Unterlagen können in der Zeit vom 13.10.2026 bis einschließlich 12.11.2026 eingesehen werden auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter 

https://www.lra-mue.de/umwelt-klimaschutz-und-energie/wasserrecht/bekanntmachungen-laufender-verfahren/

Soweit kein Zugang zum Internet besteht, können die veröffentlichten Unterlagen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Fb. 42/Wasserrecht, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, nach Voranmeldung persönlich eingesehen werden (Tel. 08631/699-326, claudia.huber@lra-mue.de).

Jede Person, deren Belange durch die beiden Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen hiergegen erheben. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind bei den Gemeinden Ampfing, Heldenstein oder dem Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis 26.11.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Wir weisen darauf hin, dass eine E-Mail nur dann dem Schriftformerfordernis genügt, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, eine einfache E-Mail reicht nicht aus (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG).

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung, bedingt durch das Vorhaben erkennen lassen.

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn wird alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) den Fachbehörden, wie beispielsweise dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, sowie der Gemeinde Ampfing zur Stellungnahme zuleiten. Soweit hiermit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist ausdrücklich zu erklären. 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann das Landratsamt Mühldorf a. Inn die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Wasserwirtschaftsamt und den weiteren Behörden, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Wenn ein Erörterungstermin durchgeführt wird, wird dieser mindestens eine Woche vorher auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin dann gesondert benachrichtigt (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG). 

Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können dann von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten im ggf. stattfindenden Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden. 

Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.

Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird und dieser dann ggf. in Form einer Onlinekonsultation erfolgt, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist entschieden werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 27 c BayVwVfG).

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn, 28.09.2026

 

Huber

Fachbereich Umwelt, Natur und Wasserrecht

 

Unterlagen:

Amtsblatt Nr. 46 vom 01.10.2026

Wasserrechtsantrag WSG Brunnen Reit vom 19.01.2026

Erläuterungsbericht zum WSG-Antrag Brunnen Reit vom 19.01.2026

Anlagen zum WSG-Antrag Brunnen Reit vom 19.01.2026

UVP-Vorprüfung 15.07.2026

Schutzgebietsverordnung - Entwurf 28.09.2026

Gewässerausbau / Teiche

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Industriekläranlagen

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Kommunale Kläranlagen

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Niederschlagswasserbehandlung

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Überschwemmungsgebiete

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Wasserschutzgebiete

 

Wasserrecht;

Erteilung einer Bewilligung zum Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf Flur-Nr. 2085, Gemarkung und Gemeinde Ampfing

sowie

Festsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes zum Schutz dieser Brunnen auf dem Gebiet der Gemeinden Ampfing und Heldenstein

 

Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Ampfing beantragte mit Schreiben vom 19.01.2026 eine Bewilligung nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Zutage fördern von Grundwasser aus den Brunnen III, IV und V auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/, Gemarkung und Gemeinde Ampfing.

Beantragt wird die das Zutage fördern von Grundwasser mit folgendem Umfang:

max. Momentanentnahme (l/s):         47

max. Tagesentnahme (m³/d):           4.060

max. Jahresentnahme (m³/a):           820.000

 

Zum Schutz der Grundwasserförderung aus diesen Brunnen soll zusätzlich ein Wasserschutzgebiet neu festgesetzt werden, welches sich auf Vorschlag der Gemeinde Ampfing auf Teilbereiche der Gemeinden Ampfing und Heldenstein erstrecken wird. 

Die erforderlichen Auslegungen der Unterlagen für beide Verfahren gemäß § 11 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Abs. 2, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Bayer. Wassergesetz (BayWG) und Art. 73 Abs. 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn.

 

Es werden folgende Unterlagen veröffentlicht:

Antrag vom 19.01.2026

Erläuterungsbericht

1          Lagepläne

1.1       Übersichtslageplan M 1:15.000

1.2       Übersichtslageplan – Geologie M 1:50.000

1.3       Lageplan mit Brunnen und Messstellen, M 1:15.000

1.4       Liste der Grundwassermessstellen und Brunnen im Einzugsgebiet der Wasserfassung Ampfing

2         Grundwassergleichen und Fließrichtung

2.1       Stichtagsmessung September 2009 M 1:15.000

2.2       Stichtagsmessung April 2020 M 1:15.000

3         Ganglinie Brunnen III und IV – Betrieb 7 Tage

4         Profilschnitte 

4.1       Schnitt A-A‘ M 1:5000

4.2       Schnitt B-B‘ M 1:5000

4.3       Schnitt C-C‘ M 1:5000

5         Bohrprofile und Ausbaupläne der Trinkwasserbrunnen

5.1       Brunnen I M 1:50

5.2       Brunnen III M 1:50

5.3       Brunnen IV M 1:50

5.4       Brunnen V M 1:120/25

5.5       Brunnen V, Plan Brunnenhaus Grundriss und Schnitt M 1:25, sowie M 1:50

5.6       Bestand Brunnen III und IV, Fotodokumentation

6         Pumpversuche an den Brunnen III, Brunnen IV und VBR V

7         Bohrprofile der Grundwassermessstellen

8         Einzugsgebiet Wasserfassung Ampfing M 1:25.000

9         Betriebsdaten

9.1       Qualität

9.2       Grundwasserstände

9.3       Aktueller Prüfbericht Qualität - physikalisch-chemischer Untersuchungsbefund vom 16.05.2025

10        Wasserbedarf des WW Ampfing

10.1      Bisherige Wasserförderung

10.2      Entwicklung und Prognose des Wasserbedarfs Ampfing

10.3       Ermittlung Monatsspitzenfaktoren

11        Bemessung des Wasserschutzgebietes

11.1       Berechnung der Schutzzone II (50-Tagelinie) M 1:5.000

11.2       Berechnung der Schutzzone III (2 km Linie) M 1:10.000

12        Umgriff Wasserschutzgebiet

12.1       Umgriff Schutzzone II M 1:2.500

12.2       Umgriff Schutzzone III M 1:5.000

12.3       Wasserschutzgebiet Schutzzone I, II und III M 1:5.000

13         Einzugsgebiet mit Gefährdungsflächen M 1:25.000

14         Verordnung für das Wasserschutzgebiet (Vorschlag der Gemeinde Ampfing)

15         Flurstücke innerhalb der Schutzzonen II und III

16         Prognose Bevölkerungswachstum

17         Berechnung Grundwasserüberdeckung (Kapitel 9, HM Inn-Niederterrassen 2011

18         Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung

19         Entwurf der Verordnung 

            Die in § 2 Abs. 2 genannte Anlage 1 entspricht dem Plan unter Nr. 12.3

 

Die Unterlagen können in der Zeit vom 13.10.2026 bis einschließlich 12.11.2026 eingesehen werden auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter 

https://www.lra-mue.de/umwelt-klimaschutz-und-energie/wasserrecht/bekanntmachungen-laufender-verfahren/

Soweit kein Zugang zum Internet besteht, können die veröffentlichten Unterlagen beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Fb. 42/Wasserrecht, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, nach Voranmeldung persönlich eingesehen werden (Tel. 08631/699-326, claudia.huber@lra-mue.de).

Jede Person, deren Belange durch die beiden Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen hiergegen erheben. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind bei den Gemeinden Ampfing, Heldenstein oder dem Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis 26.11.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Wir weisen darauf hin, dass eine E-Mail nur dann dem Schriftformerfordernis genügt, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, eine einfache E-Mail reicht nicht aus (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG).

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung, bedingt durch das Vorhaben erkennen lassen.

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn wird alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) den Fachbehörden, wie beispielsweise dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, sowie der Gemeinde Ampfing zur Stellungnahme zuleiten. Soweit hiermit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist ausdrücklich zu erklären. 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann das Landratsamt Mühldorf a. Inn die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Wasserwirtschaftsamt und den weiteren Behörden, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Wenn ein Erörterungstermin durchgeführt wird, wird dieser mindestens eine Woche vorher auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin dann gesondert benachrichtigt (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG). 

Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können dann von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten im ggf. stattfindenden Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden. 

Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.

Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird und dieser dann ggf. in Form einer Onlinekonsultation erfolgt, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist entschieden werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG, Art. 27 c BayVwVfG).

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn, 28.09.2026

 

Huber

Fachbereich Umwelt, Natur und Wasserrecht

 

Unterlagen:

Amtsblatt Nr. 46 vom 01.10.2026

Wasserrechtsantrag WSG Brunnen Reit vom 19.01.2026

Erläuterungsbericht zum WSG-Antrag Brunnen Reit vom 19.01.2026

Anlagen zum WSG-Antrag Brunnen Reit vom 19.01.2026

UVP-Vorprüfung 15.07.2026

Schutzgebietsverordnung - Entwurf 28.09.2026

 

Zuständig im Landratsamt:

Claudia Huber

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Teamleitung Wasserrecht, Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.22
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-326
claudia.huberlra-mue.de

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Lukas Haunberger

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Wasserrecht Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.24
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-409
lukas.haunbergerlra-mue.de

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