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Bekanntmachung laufender Verfahren

im Wasserrecht für:

Brunnen

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Gewässerausbau / Teiche

Oberflächennahes Gewässer Fb 42/Wasserrecht

Wasserrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung

Bauvorhaben auf der Fl. Nr. 463/2 Gem. Maximilian (Höhe Bruckhäuslnstraße 4, Kraiburg a. Inn); Erhöhung des Ufers des Maximilianbachs mit geschichteten Baumstämmen durch Herrn Bernhard Fischer

Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UPV-Pflicht

(Umweltverträglichkeitsprüfung)

Herr Fischer plant die Erhöhung des Ufers des Maximilianbaches mit geschichteten Baumstämmen auf der Fl. Nr. 463/2 Gem. Maximilian (Höhe Bruckhäuslnstraße 4, Kraiburg a. Inn)

Das geplante Vorhaben liegt in unmittelbarer Nähe zum Maximilianbach (Gewässer III. Ordnung, Gewässerkennzahl 183832). Im Rahmen der Baumaßnamen wird das bestehende Ufer mit geschichteten Baumstämmen erhöht. 

Die geplante Ufererhöhung am Hangbereich entlang des Baches dient in erster Linie der besseren Nutzbarkeit des derzeit stark geneigten Grundstücksteils.  

Der bestehende Hang ist aufgrund seiner starken Neigung nur eingeschränkt nutzbar und kann derzeit weder sinnvoll gepflegt noch wirtschaftlich oder funktional verwendet werden. Durch die geplante Ufererhöhung bzw. Geländeanpassung soll eine stabilere und besser nutzbare Fläche geschaffen werden. Dadurch wird die Bewirtschaftung und Pflege des Grundstücks erleichtert sowie die allgemeine Zugänglichkeit und Sicherheit verbessert.

Die beantragten Maßnahmen stellen eine wesentliche Umgestaltung des Ufers und damit einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Zur Entscheidung hierüber ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Wassergesetz, Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Landkreisordnung, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungsverfahrens-gesetz).

Weiterhin unterliegt der Gewässerausbau einer standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach Anhang 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Vorprüfung hat ergeben, dass die in der Anlage 3 Nr. 2.3 genannten Schutzkriterien auf o.g. Grundstück nicht betroffen sind. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind durch den Bau nicht zu erwarten. Mittelfristig ist durch die Maßnahme eine Verbesserung am Gewässer zu erwarten. Aus diesem Grund unterbleibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 7 Abs. 2 UVPG) 

Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 UVPG).

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn, den 05.08.2026

Haunberger

Industriekläranlagen

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Kommunale Kläranlagen

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Niederschlagswasserbehandlung

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Überschwemmungsgebiete

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Wasserschutzgebiete

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

 

Zuständig im Landratsamt:

Claudia Huber

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Teamleitung Wasserrecht, Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.22
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-326
claudia.huberlra-mue.de

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Lukas Haunberger

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Wasserrecht Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.24
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-409
lukas.haunbergerlra-mue.de

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