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Regenwasser

Während Regenwasser früher aus den Siedlungsbereichen möglichst schnell über Kanäle in die Vorfluter abgeleitet wurde, ist heute ein Wandel hin zu einer Regenwasserbewirtschaftung eingeleitet worden. Nicht zuletzt wegen der immer wieder auftretenden Hochwassersituationen legt man heute Wert darauf, das natürliche Abflussverhalten möglichst wenig zu beeinflussen - durch wasserdurchlässige Beläge, Versickerungsmöglichkeiten vor Ort, Regenrückhaltemaßnahmen.

Das gesammelte Regenwasser wird da, wo es möglich ist, versickert. Dabei werden Flächen- und Muldenversickerung auf bewachsenem Oberboden bevorzugt. Neben der sehr guten Reinigungsleistung des bewachsenen Oberbodens (die Pflanzenwurzeln erhalten den Boden zusätzlich durchlässig) spielt auch die hier mögliche natürliche Verdunstung des Wassers eine Rolle. In einem Sickerschacht ist die Verdunstung gleich Null und die Reinigungsleistung im Vergleich schlecht. Deshalb eignet sich der Sickerschacht nur noch für Dachflächen und auch nur dann, wenn eine andere (und meist auch preisgünstigere) Lösung ausscheidet. Wenn Flächen- oder Muldenversickerung ausscheiden, ist die nächste Wahl ein Rigolen oder Rohr-/Rigolen-System. Einen Kompromiß stellen kombinierte Systeme wie z. B. Mulden-/Rigolen-Anlagen dar.

In der Regel ist für Wohnbebauung die Regenwasserbehandlung und Ableitung erlaubnisfrei, wenn versickert werden kann. Sie muss allerdings gewissen technischen Grundsätzen entsprechen. Die Voraussetzungen dafür sind in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der zugehörigen technischen Regel (TRENGW) enthalten. Sie können das Dokument dazu auch unten auf dieser Seite aufrufen bzw. herunterladen.
Zur Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen stellt das Bayer. Landesamt für Umwelt die Software BEN zur Verfügung, die im Internetbrowser läuft.
Die entsprechende Internetseite finden Sie hier:
Programm BEN

Wenn bei Wohnbebauung nicht versickert werden kann, dann kann evtl. erlaubnisfrei in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden, wenn die Voraussetzungen der "Technischen Regel zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer" (TRENOG) eingehalten werden. Auch dieses Dokument können Sie unten auf dieser Seite aufrufen bzw. herunterladen.

Für erlaubnispflichtige Versickerungen und Einleitungen können Sie die Genehmigungen hier online beantragen:

Weitere fachliche Informationen erhalten Sie bei der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft im Landratsamt.

 

Zuständig im Landratsamt:

Claudia Huber

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Teamleitung Wasserrecht, Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.22
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-326
claudia.huberlra-mue.de

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Lukas Haunberger

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Wasserrecht Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.24
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-409
lukas.haunbergerlra-mue.de

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Erich Filler

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.23
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-457
erich.fillerlra-mue.de

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