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Wärmepumpen, Erdwärmesonden

Grundwasserwärmepumpen:

  • Die Errichtung eines Brunnens im obersten Grundwasserstockwerk (erstes Grundwasser unter Gelände) ist als Erdaufschluss dem Landratsamt vorab anzuzeigen. Das Landratsamt entscheidet dann nach fachlicher Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, ob einfache Verhältnisse vorliegen und die Brunnenerstellung erlaubnisfrei ist, oder ob wegen schwieriger Untergrundverhältnisse oder z.B. der Lage in einem Wassersschutzgebiet eine Erlaubnis erforderlich ist. In diesem Fall ergeht ein Bescheid mit entsprechenden Auflagen für die Brunnenbohrung bzw. -erstellung. Dies gilt sowohl für Entnahme- als auch Schluckbrunnen.
  • Antrag und Verfahren: Für Wärmepumpen bis zu einer Leistung von einschließlich 50 kJ/s ist für die Entnahme des Grundwassers und dessen Wiedereinleitung nach Abkühlung eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 BayWG erforderlich. Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 70 BayWG mit Datum und Unterschrift des Bauherrn
    • Ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft ("Thermische Nutzung"). Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen zur Ansicht bzw. zum Herunterladen finden Sie unten auf dieser Seite bei den Links. Der Sachverständige berät Sie auch in technischen und rechtlichen Belangen. Das Gutachten enthält Angaben zur Lage der Brunnen, der Fließrichtung des Grundwassers, der Brunnentiefe sowie zur Wärmepumpe.
  • Wärmepumpen mit mehr als 50 kJ/s Leistung:
    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 15 BayWG mit Datum und Unterschrift des Bauherrn
    • Genaue Beschreibung des Vorhabens (in der Regel von einem Ingenieurbüro)
    • Brunnenausbauplan
    • Lagepläne 1:1000 und 1:5000
    • Technische Unterlagen zur verwendeten Wärmepumpe


Erdwärmesonden:

  • Für die Erstellung der Bohrungen gilt dasselbe wie oben unter Errichtung eines Brunnens. Die Bohrungen müssen rechtzeitig vorher angezeigt werden und es wird geprüft, ob erlaubnisfrei oder mit Erlaubnis (über einen Bescheid mit Auflagen) gebohrt werden darf. Diese Bohr- und Nutzungsanzeige können Sie hier online ausfüllen oder ausdrucken und an uns übermitteln.
    Zu den erforderlichen Antragsunterlagen informiert Sie dieses Merkblatt des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim.
    Da bei Erdwärmesonden keine Wasserentnahme oder -wiedereinleitung erfolgt, ist für den Betrieb der Anlage keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allerdings sind Anlagen im gewerblichen Bereich und in öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich anzeigepflichtig (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

 

Erdreich-Wärmepumpe:

  • Hierbei wird das Kältemittel über Rohrschlangen ca. 1-3 m unter z.B. einer Wiese umgepumpt und dabei die Erdwärme genutzt. Aus wasserrechtlicher Sicht sind diese Anlagen erlaubnisfrei, wenn sie nicht in einem Wasserschutzgebiet betrieben werden. Bei einem Abstand von weniger als 1 Meter vom höchsten Grundwasserstand ist die Anlage anzeigepflichtig (an das Landratsamt). Anlagen im gewerblichen Bereich und in öffentlichen Einrichtungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

 

Im Umweltatlas Bayern finden Sie einen Kartendienst, der für Ihren Wohnort die möglichen Arten von oberflächennaher Geothermie anzeigt:
https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_angewandte_geologie_ftz/index.html?lang=de&layers=service_ageo_19
(Links bei den Themenkarten den Haken bei "Oberflächennahe Geothermie" setzen und rechts oben den Ort eingeben.)

Genauere Angaben wie Grundwasserstände etc. können im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim oder im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Wasserrecht erfragt werden.

 

Zuständig im Landratsamt:

Lukas Haunberger

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Wasserrecht Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.24
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-409
lukas.haunbergerlra-mue.de

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Nadine Lehrhuber-Dirschedl

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-447
nadine.lehrhuber-dirschedllra-mue.de

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Erich Filler

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.23
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-457
erich.fillerlra-mue.de

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Links zum Thema

Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden - online oder zum ausdrucken
Anzeige Erdwärmesonden, Landratsamt Mühldorf a. Inn
 

LfU-Liste privater Sachverständiger für thermische Nutzungen
Sachverstänigenliste des LfU Bayern


Geothermie-Seiten des Bayerischen Geologischen Landesamtes mit Übersichtskarten zur Geothermie-Nutzung:
Geothermie - Bayer. Geologisches Landesamt


Oberflächennahe Geothermie - Landesamt für Umwelt (LfU):
Geothermie - LfU Bayern
 

Weitere Informationen rund um die Wärmepumpe:
Bundesverband WärmePumpe e.V
 

Kostenlose Berechnung der Energieverbrauchszahl von Wohngebäuden:
www.co2online.de - Kreditanstalt für Wiederaufbau
 

Fördermöglichkeiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!):