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Wassergefährdende Stoffe, Heizöltanks

Diese Anlagen bedürfen zum Schutz des Grundwassers, des Trinkwassers und/oder der Oberflächengewässer besonderer Sicherungsmaßnahmen im Sinne eines vorbeugenden Gewässerschutzes.

Diese in Industrie, Handwerk und auch im Privatbereich verwendeten wassergefährdenden Stoffe werden nach ihrer Wassergefährdungsklasse (1, 2 und 3 - entsprechend: schwach, deutlich und stark wassergefährdend sowie allgemein wassergefährdend) eingeteilt und ergeben zusammen mit der Menge des Stoffes ein mehr oder weniger großes Gefährdungspotenzial.
In Abhängigkeit vom jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial sind dann entsprechende Sicherungs- und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Beispiele sind Auffangwannen, Auffangräume, doppelwandige Behälter, Leckschutzsysteme, Überfüllsicherungen, Bodenbeschichtungen, detaillierte Maßnahmenpläne – kurz, alles, was bereits im Vorfeld getan werden kann, um im Falle einer Betriebsstörung schädliche Verunreinigungen des Wassers zu verhindern.
Zu den allgemein wassergefährdenden Stoffen zählen z.B. Gülle, Jauche und Silagesickersäfte oder aufschwimmende Pflanzenöle, für die es in der Anlagenverordnung AwSV spezielle Anforderungen gibt.

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist grundlegend geregelt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den Paragraphen 62, 62a und 63, sowie im Detail in der sogenannten Anlagenverordnung (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV), der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (derzeit in der Überarbeitung) sowie zahlreichen technischen Regeln.
Die Entscheidungen für Wassergefährdungsklassen von ausgewählten Stoffen werden vom Umweltbundesamt vorgenommen und auch im Internet bekanntgegeben.

 

Zuständig im Landratsamt:

Martina Katterloher

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Wasserrecht Verwaltung, wassergefährdende Stoffe

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.25
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-529
martina.katterloherlra-mue.de

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Friedrich Schenk

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Wasserrecht Verwaltung, wassergefährdende Stoffe

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.25
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-424
friedrich.schenklra-mue.de

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Erich Filler

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.23
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-457
erich.fillerlra-mue.de

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