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Gastschulwesen

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Regina Koch

Mobilität, ÖPNV, Schülerbeförderung und Gastschulwesen

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.14
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-761
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Klaus Bliemhuber

Mobilität, ÖPNV, Schülerbeförderung und Gastschulwesen

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.10
Töginger Str. 18
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Formulare/Anträge

Formulare/Anträge

Den Gastschulantrag zur Genehmigung eines gastweisen Schulbesuchs finden Sie unter:
Gastschulantrag

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Der Landkreis Mühldorf a. Inn ist nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zur Zahlung von Gastschulbeiträgen für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises besuchen, verpflichtet. Gastschülerinnen und -schüler im Sinne des Gesetzes sind in diesem Zusammenhang jene Schülerinnen und Schüler, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Einzugsbereich der besuchten Schule haben.

Dies gilt

  1. für Berufsschülerinnen und -schüler, die in einem Ausbildungsverhältnis bei einem Arbeitgeber des Landkreises Mühldorf a. Inn beschäftigt sind,
  2. für Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule (Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen usw.) besuchen und ihren gewöhnlichen/überwiegenden Aufenthalt im Gebiet des Landkreises Mühldorf a. Inn haben.

 

Für die Zahlungspflicht sind vom Gesetzgeber Stichtage festgelegt. Diese Stichtage sind

  1. für Berufsschülerinnen/-schüler der 20. Oktober,
  2. für Schülerinnen/-schüler an weiterführenden Schulen der 01. Oktober,
  3. für Landwirtschaftsschülerinnen/-schüler der 10. November,

der dem jeweiligen Rechnungsjahr vorangeht.

 

Die Abrechnung erfolgt:

  1. Für Landwirtschaftsschülerinnen/-schüler und Schülerinnen/Schüler an weiterführenden Schulen nach gesetzlich festgelegten Beitragspauschalen.
  2. Für Berufsschülerinnen und -schüler nach Spitzabrechnung, d.h. nach anteiliger Umlage der jeweiligen Aufwendungen von der Gesamtschülerzahl auf die Gastschülerzahlen der einzelnen Schulen.

 

Als Sachaufwandsträger der Landkreisschulen ist der Landkreis Mühldorf a. Inn auch berechtigt für die Gastschülerinnen und -schüler an diesen Schulen Gastschulbeiträge zu erheben.

 

Folgende weiterführenden Schulen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn

  • Ruperti-Gymnasium Mühldorf a. Inn
  • Gymnasium Gars a. Inn
  • Gymnasium Waldkraiburg
  • Ferdinand-Porsche-Realschule Waldkraiburg
  • Realschule Haag i. OB

 

Folgende beruflichen Schulen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn

  • Staatliche Berufsschule I Mühldorf a. Inn
  • Berufliches Schulzentrum Mühldorf a. Inn mit
  • Staatlicher Berufsschule II
  • Berufsfachschule für Hauswirtschaft
  • Berufsfachschule für Kinderpflege
  • Berufsfachschule für Sozialpflege

Für diese Schulen erfolgt die Gastschulbeitragserhebung in Form einer Spitzabrechnung mit der jeweiligen Aufteilung auf die Gesamtschülerzahl.

 

Außerdem verfügt der Landreis Mühldorf a. Inn noch über ein Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Haupthaus in Waldkraiburg und den Außenstellen in Starkheim bei Mühldorf a. Inn, in Haag i. OB und Lohkirchen.

Bei der Wirtschaftsschule Gester e.V. in Mühldorf a. Inn und der Franziskus-von-Assisi-Schule in Au bei Gars a. Inn handelt es sich um private Schulen, die sich somit auch in privater Trägerschaft befinden.