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Mach mit – Tauch auf!

Schwimmförderung für Kinder

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit.

Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.

 

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt.

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 erhalten dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.

 

Die Gutscheine für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden aktuell über die jeweiligen schulvorbereitenden Einrichtungen verteilt.

Diese sind ab 01.08.2025 gültig und können dann beim jeweiligen Schwimmanbieter eingereicht werden (es muss mindestens 1 Schwimmstunde nachweislich ab dem 01.08.2025 stattgefunden haben).

Bei begründetem Verlust wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige schulvorbereitende Einrichtung um hier ggfs. einen Ersatzgutschein zu erhalten.

 

Wer gilt als Vorschulkind bzw. wer hat Anspruch auf einen Schwimmgutschein?

In Satz 1 des Eingangstextes der Richtlinie (s. Anlage) wird der Begriff „Vorschulkind“ definiert.

 

Demnach sind Vorschulkinder Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden.

Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2025/2026 sind dies regelmäßig die Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.

 

Für sonstige Fragen verweisen wir gerne auf die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

Hier finden Sie im Bereich der FAQs sämtliche Fragen/Antworten für Kursanbieter und Eltern aufgeteilt. (s. Link)

Informationen und Formulare zum Download beim Bayerischen Innenministerium

Ansprechpartner

Marion Simon

Finanzmanagement, Rechnungswesen und Controlling

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.96
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-936
sportfoerderunglra-mue.de

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