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Mach mit – Tauch auf!

Schwimmförderung für Kinder

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit.

Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.

 

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt.

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 erhalten dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.

 

Die Gutscheine für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden aktuell über die jeweiligen schulvorbereitenden Einrichtungen verteilt.

Diese sind ab 01.08.2025 gültig und können dann beim jeweiligen Schwimmanbieter eingereicht werden (es muss mindestens 1 Schwimmstunde nachweislich ab dem 01.08.2025 stattgefunden haben).

Bei begründetem Verlust wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige schulvorbereitende Einrichtung um hier ggfs. einen Ersatzgutschein zu erhalten.

 

Wer gilt als Vorschulkind bzw. wer hat Anspruch auf einen Schwimmgutschein?

In Satz 1 des Eingangstextes der Richtlinie (s. Anlage) wird der Begriff „Vorschulkind“ definiert.

 

Demnach sind Vorschulkinder Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden.

Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2025/2026 sind dies regelmäßig die Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.

Die Bayerische Staatsregierung hat vor dem Hintergrund der coronabedingten Bäderschließungen sowie Einschränkungen im Sportbetrieb in den Jahren 2020/2021 und der dadurch teils gänzlich ausgefallenen Möglichkeit für Kinder schwimmen zu lernen 

das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“ eingeführt.

Das Programm läuft mit Ablauf des aktuellen Aktionsjahres 2025/2026 aus. Für das kommende Kindergartenjahr 2026/2027 werden keine neuen Gutscheine ausgegeben.

 

Die Gutscheine des laufenden Aktionsjahres 2025/2026 sind unverändert gültig und können bei teilnehmenden Kursanbietern für Kurse eingelöst werden, 

bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. August 2026 stattfindet

 

Was heißt das nun konkret für die weitere Umsetzung in diesem Jahr für Sie als Schwimm(kurs)anbieter?

Für das Aktionsjahr 2025/2026 endet der Bewilligungszeitraum am 31.08.2026. 

Die aktuellen Gutscheine sind somit bis 31.08.2026 gültig und können zur Abrechnung gebracht werden,  wenn mindestens eine Unterrichtseinheit im Zeitraum vom 01.08.2025 – 31.08.2026 stattgefunden hat/stattfindet.

Sie als Schwimmanbieter können bis 30.11.2026 die Gutscheine bei uns als Kreisverwaltungsbehörde einreichen.

 

Ganz grob gesprochen- wenn Sie am 31.08.2026 noch einen Kurs starten würden und an diesem Tag noch die erste Unterrichtseinheit stattfindet, können Sie diese Gutscheine alle noch einreichen und abrechnen, weil eine Unterrichtseinheit im Förderzeitraum stattgefunden hat.

Alle Gutscheine für Kurse nach 31.08.2026 und Einreichungen für Abrechnungen nach 30.11.2026, sind somit nicht mehr abrechenbar und können nicht mehr berücksichtigt werden (wichtige Termine für Sie).

 

Bei Fragen, können Sie sich gerne bei uns melden. 

Ersatzgutscheine (Vorgehensweise Anforderung):

 

Grundsätzlich werden zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres die Schwimmgutscheine an die berechtigten Vorschulkinder durch den jeweiligen Kindergarten verteilt und können dann im Gutscheinjahr (s. Gutscheinaufdruck) von den Erziehungsberechtigten beim Schwimmanbieter eingelöst werden (wenn der Schwimmanbieter die Abrechnungsoption zulässt).

Somit ist die Anzahl der Gutscheine stückmäßig begrenzt und kann nicht unbegrenzt nachgefordert werden.

 

Sollte es trotzdem zum Verlust des Gutscheins gekommen sein (z.B. Gutschein wurde als Werbeflyer weggeschmissen, hat leider die Ferienzeit im Pausenbrot nicht überlebt, o.ä.) dann bitte bei Ihrem zuständigen Kindergarten um einen möglichen Ersatzgutschein anfragen.

 

Der Kindergarten kann dann über den zuständigen Ansprechpartner im Jugendamt noch einen Ersatzgutschein anfragen. 

Bitte beachten Sie, die Gutscheine sind nicht unendlich verfügbar und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Ersatzgutschein besteht.

 

Für sonstige Fragen verweisen wir gerne auf die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

Hier finden Sie im Bereich der FAQs sämtliche Fragen/Antworten für Kursanbieter und Eltern aufgeteilt. (s. Link)

Informationen und Formulare zum Download beim Bayerischen Innenministerium

Ansprechpartner

Marion Simon

Finanzmanagement, Rechnungswesen und Controlling

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.96
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-936
sportfoerderunglra-mue.de

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