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Sportförderung

Vereinspauschale

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung des organisierten Sports an Sport- und Schützenvereine. Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz  in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist. Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbundes sein. Der Verein muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben. 

Seit 01.01.2023 sind die neuen Sportförderungsrichtlinien (SportFÖR) in Kraft getreten. Nähere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie jederzeit von uns. Während der Antragsphase stellen wir Ihnen die Unterlagen auf dieser Homepage oder hier: https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php

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Als Ansprechpartnerin im Landratsamt steht Ihnen hierfür Frau Simon gerne zur Verfügung.

 

Ansprechpartner

Marion Simon

Finanzmanagement, Rechnungswesen und Controlling

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.96
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-936
sportfoerderunglra-mue.de

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