Schülerbeförderung

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Postadresse:
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Schülerbeförderung
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
schuelerbefoerderunglra-mue.de
Fax: 08631 699 666
(Kopie 1)
Sarah Bergmann
Zimmer-Nr.: 0.12
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Alexandra Karahan
Zimmer-Nr.: 0.12
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
(Kopie 3)

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Postadresse:
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Schülerbeförderung
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
schuelerbefoerderunglra-mue.de
Fax: 08631 699 666
(Kopie 2)
Klaus Bliemhuber
Stellv. Fachbereichsleitung
Zimmer-Nr.: 0.10
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Allgemeine Informationen
Wann bekommt eine Schülerin bzw. ein Schüler eine Fahrkarte?
Anspruch haben Schülerinnen und Schüler an:
- Öffentlichen Förderschulen
- Öffentlichen und staatlich anerkannten Realschulen und Gymnasien, Berufsfachschulen (Vollzeit), Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen (Berufsvorbereitungsjahr, Integrationsklassen, keine Abschlussklassen).
Für den Landkreis Mühldorf a. Inn besteht die Beförderungspflicht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zur nächstgelegenen Schule.
Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- oder Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Fahrtkosten) erreichbar ist.
Beförderungspflicht
Die Beförderungspflicht besteht nur, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bei Schülerinnen und Schülern:
- der Jahrgangsstufe 1 bis 4 mehr als 2 km beträgt.
- ab Jahrgangsstufe 5 mehr als 3 km beträgt.
- eine dauernde Behinderung des Schülers die Beförderung erfordert.
- der Schulweg als besonders gefährlich oder beschwerlich anerkannt wird.
Was ist die nächstgelegene Schule?
- die Pflichtschule,
- die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind,
- diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.
Wie finde ich die Busfahrpläne?
Weitere Informationen zu den Fahrplänen finden Sie auf der Unterseite des ÖPNV.
Alle Abfahrtszeiten finden Sie auch in der MVV-Fahrplanauskunft.
Fahrkarte vergessen?
Die Fahrer sind verpflichtet, die Fahrkarten der Fahrgäste beim Einsteigen zu kontrollieren bzw. Fahrkarten an diejenigen zu verkaufen, die noch keine haben. Daher müssen die Kinder die gültige Fahrkarte beim Einsteigen in den Bus unaufgefordert vorzeigen. Sollte ein Kind seine Fahrkarte ausnahmsweise einmal vergessen haben, müsste der Fahrer eigentlich den Fahrpreis verlangen. In der Praxis wird meist ein einmaliges Vergessen vom Fahrer verziehen. Passiert dies aber öfter, ist er durchaus berechtigt, das Kind nur nach dem Kauf einer Fahrkarte mitzunehmen.
Fahrkarte verloren?
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. Nach Einzahlung der jeweiligen Verlustgebühr bestellen wir das jeweilige Ticket nach.
Was tun bei Umzug, Schulwechsel sowie Beendigung des Schulbesuchs während des Schuljahres?
Der Landkreis gibt für die Fahrkarten viel Geld aus. Um unnötige Kosten zu vermeiden, müssen diese gekündigt werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Jeder Umzug oder Schulwechsel muss daher unverzüglich dem Landratsamt gemeldet werden, auch wenn den Schülerinnen und Schülern ein Deutschlandticket ausgehändigt wurde. Kosten, die dem Landkreis bei verspäteter Meldung entstehen, können den Eltern bzw. Sorgeberechtigten in Rechnung gestellt werden.
Formulare

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Beantragung einer Bus-/Zugfahrkarte für weiterführende Schulen:
Beantragung einer Bus-/Zugfahrkarte für die Förderschule:
- Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs Online-Antrag
- Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs Download
Beantragung der Fahrtkostenrückerstattung:
- Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung Online-Antrag
- Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung Download
- Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung - Flyer “Fahrtkostenrückerstattung” Flyer
Beantragung Einsatz privateigenes Kfz:
- Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privateigenen Kfz Online-Antrag
- Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privateigenen Kfz Download
Formular zur Meldung bei Unregelmäßigkeiten:
- Formular zur Meldung bei Unregelmäßigkeiten Online-Antrag
Formular zur Meldung bei Unregelmäßigkeiten Download
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
Das sichere Kontaktformular des Freistaats Bayern ermöglicht die Übermittlung einer verschlüsselten Nachricht an das Landratsamt Mühldorf a. Inn. Vertrauliche Informationen können so auf digitalem Weg sicher eingereicht werden.
Hinweis zum sicheren Kontaktformular
Hinweis zu Windows 10!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Einstellungen, falls Sie den Formularservice bereits mit Windows 10 nutzen möchten: Hinweise zu Windows 10
Hinweise zum Bus- und Bahnverkehr
Überfüllte Busse:
Das Landratsamt führt immer wieder Buskontrollen durch, teilweise auch in Begleitung der Polizei. Dabei konnten in der Vergangenheit keine Überschreitungen der zugelassenen Sitz- und Stehplätze festgestellt werden. Der Eindruck eines überfüllten Busses entsteht häufig dadurch, dass die Kinder im Bus nicht bis nach hinten aufrücken, weil sie z. B. gleich im Bereich der hinteren Bustür oder bei einem Freund / einer Freundin stehen bleiben. Teilweise wurde auch festgestellt, dass im hinteren Bereich sogar noch Sitzplätze frei waren, während die Kinder in den Einstiegsbereichen dicht gedrängt standen. Das Landratsamt geht aber selbstverständlich dennoch allen Beschwerden nach.
Richtiges Verhalten beim Fahren mit dem Zug oder Bus:
- Busse halten an einer Haltestelle grundsätzlich nur, wenn ein Fahrgast ein- oder aussteigen möchte. Daher zum Einsteigen gut sichtbar an die Haltestelle stellen und zum Aussteigen rechtzeitig (falls vorhanden) den Halteknopf im Bus drücken oder rechtzeitig beim Fahrer melden.
- Beim Einfahren des Zuges oder Busses vom Rand zurückbleiben(bzw. falls vorhanden hinter die Haltelinie treten) und nicht drängeln.
- Vor dem Einsteigen die anderen Fahrgäste erst aussteigen lassen.
- Vor dem Einsteigen in den Bus Schultasche und Fahrkarte in die Hand nehmen. Im Fall eines Stehplatzes die Tasche zwischen den Füßen abstellen und an den Haltevorrichtungen festhalten.
- Jeden Sitzplatz, aber auch nur einen Sitzplatz besetzen.
- Im Bus gut nach hinten aufrücken.
Verweis auf andere Fahrtmöglichkeiten – Verteilerproblem:
Auf vielen Strecken reicht die Kapazität eines Busses nicht aus, um alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig zu befördern. Daher fahren entweder mehrere Busse, oder aber es fährt ein Bus nach der normalen Fahrt noch einmal zurück und bedient die Tour (oder einen Teil) noch einmal (sog. Nachläufer). Ohne diese Nachläufer wäre die Beförderung aller Schülerinnen und Schüler oft nicht durchzuführen, da bei vielen Unternehmen morgens (und z.T. auch mittags) keine zusätzlichen Busse bzw. Fahrer mehr verfügbar sind und dadurch ein Bus zwei Mal fahren muss. Gibt es auf einer Linie mehrere Busse zu unterschiedlichen Zeiten, so sollen sich die Fahrgäste entsprechend aufteilen. Im Normalfall funktioniert das auch meist recht gut. Klappt das aber nicht, weil z.B. alle Kinder mit dem ersten Bus fahren möchten und dieser nicht ausreichend Kapazität bietet, so kann der Fahrer auf den späteren Bus oder eine alternative Bahnverbindung verweisen.
Stehplätze:
Bei öffentlichen Linien sind vom Gesetz her Stehplätze zulässig. Das Landratsamt kann hier also nur tätig werden, wenn die zugelassenen Sitz- und Stehplätze überschritten werden. Die genaue Anzahl ist dabei von Bus zu Bus unterschiedlich und meist im Einstiegsbereich ersichtlich. Das Gesetz besagt hinsichtlich der Sicherheit der Fahrgäste weiter, dass ein Linienbus nur mit max. 60 km/h fahren darf, sobald ein Fahrgast steht.
Zusätzlicher Bus bei früherem Unterrichtsende?
Ein Busunternehmer muss für alle Fahrgäste, die regelmäßig zu einer bestimmten Uhrzeit mitfahren, genügend Platz zur Verfügung stellen (natürlich mit etwas Luft nach oben). Wenn aber für ihn unvorhersehbar viel mehr Fahrgäste mitfahren möchten (weil z. B. der Unterricht an einer
Schule außerplanmäßig für alle Klassen um 12.15 Uhr endet), kann es schon vorkommen, dass nicht alle Kinder im Bus Platz haben. Der Fahrer ist dann berechtigt, Fahrgäste auf die nächste Fahrt zu verweisen, da eine Wartezeit von 45 – 60 min. zumutbar ist.
Es ist auch nicht möglich, den späteren Bus früher fahren zu lassen, um dann hier zwei Busse im Einsatz zu haben. Selbst wenn alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen eines Ortes früher aus hätten (was äußerst selten vorkommen dürfte), ist der Unternehmer verpflichtet, sich an den Fahrplan zu halten und auch die spätere Fahrt (Regelfahrt) durchzuführen. Denn die öffentlichen Linien sind nicht nur zur Schülerbeförderung gedacht, sondern auch für andere Fahrgäste, wie z.B. Berufstätige. Wenn auch der Großteil der Fahrgäste die Schülerinnen und Schüler sind, so müssen sich auch die anderen Fahrgäste auf den Fahrplan verlassen können.
Viele Unternehmer können auch nicht kurzfristig einen zusätzlichen Bus zur Verfügung stellen, da dieser unter Umständen anderweitig im Einsatz ist oder aber der Fahrer noch nicht zur Verfügung steht.
Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung:
Alle Busse, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung. Darüber hinaus sind noch Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben und zwar ab einem Alter der Busse von 1-3 Jahren jeweils 6 Monate nach der Hauptuntersuchung und darüber hinaus jeweils 3, 6 und 9 Monate nach der Hauptuntersuchung. Die Busse werden also ab einem Alter von 3 Jahren vierteljährlich auf ihre Sicherheit überprüft.

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Ferienkalender
Ferientermine und Feiertage finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter: https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html

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