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Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Masthähnchen-Betrieb im Landkreis amtlich festgestellt

In einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden.

In einem großen Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen sind rund 30.000 Tiere. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn hat den betroffenen Betrieb am 03.03.2026 entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählt insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes.

Aufgrund des Seuchenverdachtes wurden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal/Inn. Inzwischen ist der Ausbruch amtlich festgestellt. 

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf a. Inn, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt. Diese ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de/buergerservice-und-landratsamt/aktuelles/amtsblaetter/ veröffentlicht. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Die Schutz- und Überwachungszone kann unter diesem Link eingesehen werden: 
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/932E4D38559F57C7ECDAED3ED6A4B7A5D2AD9018C62495D92AC67F4B4A77E147

Die einzuhaltenden Maßnahmen wegen des Verdachts auf die Newcastle-Krankheit in einem Masthähnchen-Betrieb im Landkreis Mühldorf a. Inn können hier eingesehen werden:  

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Schutz- und Überwachungszone
Die Schutzzone (roter Kreis) und Überwachungszone (blauer Kreis) im Überblick.