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Informationen zum Ausbruch der Newcastle-Krankheit in der Region

Im Landkreis Mühldorf a. Inn sowie in benachbarten Landkreisen hat es Ausbrüche der Newcastle-Krankheit gegeben. Hier die aktuellen Informationen.

Update 20.05.2026

Ab Donnerstag, 21. Mai, fällt die Überwachungszone im Norden des Landkreises, die von einem früheren Ausbruch im Landkreis Rottal-Inn herrührt, weg. Die Schutz- und Überwachungszone zu den Ausbrüchen in den Gemeinden Oberbergkirchen und Buchbach bleibt unverändert bestehen. Eine Aufstallpflicht gilt sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 31 vom 20.05.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 21. Mai 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Die Detailkarte, in der ausschließlich die Schutz- und Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn bis zu den Landkreisgrenzen ab 21. Mai dargestellt sind, kann unter diesem Link eingesehen werden (Stand: 20.05.2026)

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6571A26539C3347B84847339B2D1CEE5A9AC88FB902A8A0B28EA3794B57BE032

 

Update 18.05.2026

In einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich Buchbach ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen waren drei Stallungen mit insgesamt 77.000 Tieren. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

Nachdem das erste positive Testergebnis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorlag, wurde der betroffene Betrieb am 12. Mai entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählte insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes. Seit heute (18.05.2026) liegt auch der für die amtliche Feststellung erforderliche positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vor. 

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Schutz- und Überwachungszone überschneiden sich in Teilen mit den Zonen, die am 12.05.2026 nach dem amtlich festgestellten Ausbruch im Gemeindebereich Oberbergkirchen eingerichtet worden waren. Die Überwachungszone erstreckt sich erneut auch auf einen Teil der Landkreise Erding und Landshut.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 30 vom 18.05.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 19. Mai 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/  heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Die Detailkarte kann unter diesem Link eingesehen werden:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2E9D7137CD0A5500E70887D854DDFF8A459F90F6D0353915D5DFE36CAD3FDF33

 

Update 12.05.2026

In einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich Oberbergkirchen ist am 12.05.2026 der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. 

Nachdem das erste positive Testergebnis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorlag, hat das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn den betroffenen Betrieb am 08. Mai entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählte insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes. Seit 12.05.2026 liegt auch der für die amtliche Feststellung erforderliche positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vor. 

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Erding und Landshut.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 28 vom 12.05.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 13. Mai 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/  heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

 

Update 11.05.2026

Ab Dienstag, 12. Mai, fallen weitere Teile der bisherigen Überwachungszone weg, insbesondere liegen nun die ganze Stadt Neumarkt – Sankt Veit, die ganze Gemeinde Schönberg und alle bebauten Bereiche der Gemeinde Egglkofen nicht mehr in Restriktionszonen. Weiter in der Überwachungszone liegen dann nördliche Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt – Sankt Veit und unbebaute Bereiche der Gemeinde Egglkofen sowie ein kleiner Bereich im Norden der Gemeinde Niedertaufkirchen.

Dass dennoch im Norden des Landkreises eine Überwachungszone bestehen bleibt, liegt an einem Ausbruch im benachbarten Landkreis Rottal-Inn. Dieser hatte ebenfalls eine Restriktionszone zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf a. Inn hineinragt und voraussichtlich noch bis zum 21.05.2026 bestehen bleibt. Die Aufstallpflicht gilt für alle Geflügelhalter in der Überwachungszone weiter.

Die Detailkarte,in der ausschließlich die Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn bis zu den Landkreisgrenzen ab 12. Mai dargestellt sind, kann unter diesem Link eingesehen werden (Stand: 11.05.2026)

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/5697FD2ADF9088B9ABF4ACC04CE33ECE6AEB36F673BABA249B86EADF8E636E39

 

Update 08.05.2026

Ab Samstag, 09. Mai, fallen im Landkreis Mühldorf a. Inn neben der Newcastle-Schutzzone Teile der bisherigen Überwachungszone weg,  insbesondere im Gemeindegebiet Niedertaufkirchen. Weiter in der Überwachungszone liegen dann Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-Sankt Veit und der Gemeinde Niedertaufkirchen, das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen sowie unbebaute Gebiete der Gemeinde Schönberg. 

Dass im Norden des Landkreises eine Überwachungszone bestehen bleibt, liegt an den Ausbrüchen im benachbarten Landkreis Rottal-Inn. Diese hatten ebenfalls Restriktionszonen zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf a. Inn hineinragen. Die Aufstallpflicht gilt für alle Geflügelhalter in der Überwachungszone weiter.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 25 vom 08.05.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 09. Mai 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. 

Außerhalb der Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/  heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Die Detailkarte,in der ausschließlich die Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn bis zu den Landkreisgrenzen ab 09. Mai dargestellt sind, kann unter diesem Link eingesehen werden (Stand: 08.05.2026)

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/891595863951053334136F17F6644C28F640BC9512B03467A466E973DF4EF362

Update 24.04.2026

Ab Sonntag, 26. April, fallen Teile der bisherigen Überwachungszone weg. Weiter in der Überwachungszone liegen dann Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-Sankt Veit und der Gemeinde Niedertaufkirchen sowie das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen und unbebaute Gebiete der Gemeinde Schönberg. Der größte Teil der Stadt Neumarkt-Sankt Veit liegt ab dann nicht mehr in der Überwachungszone.

Dass dennoch im Norden des Landkreises eine Überwachungszone sowie eine kleine Schutzzone an der Landkreisgrenze bestehen bleiben, liegt an den Ausbrüchen im benachbarten Landkreis Rottal-Inn. Diese hatten ebenfalls Restriktionszonen zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf a. Inn hineinragen. Eine Aufstallpflicht gilt sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 24 vom 24.04.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 26. April 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/ heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Diese Detailkarte, in der ausschließlich die Schutz- und Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn bis zu den Landkreisgrenzen ab 26. April dargestellt sind, kann unter diesem Link eingesehen werden (Stand: 24.04.2026)

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/B6C570F6F43E94781ED783429F274ADF79F9DBBA5CABB5606F31889E896F8C57

Update 02.04.2026

Nachdem am 4. März in einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden war, wurde um den betroffenen Betrieb unter anderem eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Ab Montag, 6. April, fallen Teile dieser Überwachungszone weg. Nicht mehr in der Überwachungszone liegen dann die Gemeinden Lohkirchen, Mettenheim, Niederbergkirchen, Oberbergkirchen sowie alle bebauten Gebiete der Gemeinde Schönberg (Stand 02.04.2026 - 14 Uhr).

Dass ab 6. April dennoch im Norden des Landkreises eine Überwachungszone sowie eine kleine Schutzzone an der Landkreisgrenze bestehen bleiben, liegt an den Ausbrüchen in den benachbarten Landkreisen Rottal-Inn und Landshut. Diese hatten ebenfalls Restriktionszonen zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf a. Inn hineinragen. Eine Aufstallpflicht gilt sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 22 vom 02.04.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 6. April 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Die ab 6. April gültige Schutz- bzw. Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn bis zu den Landkreisgrenzen kann unter diesem Link eingesehen werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/1708439C5682777C2B4DBE217C1B78F016CA41AFD6B115E718FF4A6EACE82CB9

Sollten bis zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 06.04.2026 und der damit verbundenen neuen Grenzen für die Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn weitere Ausbrüche bzw. Restriktionszonen zu verzeichnen sein, werden wir Sie an dieser Stelle über weitere Änderungen informieren.

 

Update vom 27.03.2026

Nachdem am 4. März in einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden war, wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Ab Samstag, 28. März, geht nun diese Schutzzone in der Überwachungszone auf. Die Überwachungszone in der jetzigen Form bleibt mindestens bis einschließlich 5. April bestehen – sofern kein neuer Ausbruch verzeichnet wird. 

Die in der Schutzzone erforderlichen Untersuchungen aller Geflügelhaltungen wurden durch das Veterinäramt des Landkreises Mühldorf a. Inn abgeschlossen. Weitere Ausbrüche sind im Rahmen der Untersuchungen nicht aufgetreten (Stand 27.03.2026 – 10 Uhr). 

Je nach Wohnsitz können dennoch neue bzw. weitere Schutz- und Überwachungszonen greifen, falls Restriktionszonen von Ausbrüchen in Nachbarlandkreisen auch den Landkreis Mühldorf a. Inn betreffen. Derzeit liegen zum Beispiel die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt Sankt Veit in einer Schutzzone, nachdem am 26.03.2026 in einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich von Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn ein Ausbruch amtlich festgestellt worden war. 

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutzzone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf a. Inn, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 20 vom 27.03.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. Eine Aufstallpflicht gilt auch in der Überwachungszone.

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/  heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

Die bis einschließlich 5. April gültige Schutz- bzw. Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn bis zu den Landkreisgrenzen kann unter diesem Link eingesehen werden:https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/206C4819FB41E0042E1017CFE8A103F2C765C08C9912CCADAD6CDC6D68EC698D

 

Update vom 26.03.2026

In einem großen Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich von Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn ist am 26.03.2026 ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. In Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. 

Diese neue Schutzzone erstreckt sich auch auf einen sehr kleinen Teil des Landkreises Mühldorf a. Inn und ist dieser Karte zu entnehmen (rote Linie an der Landkreisgrenze). Betroffen sind die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt Sankt Veit. Die neue Überwachungszone, die aus dem Landkreis Rottal-Inn ebenfalls in den Landkreis Mühldorf a. Inn hineinragt, liegt vollständig in der bereits bestehenden Überwachungszone. Da sich hier also keine Änderungen ergeben, ist sie auf der Karte nicht vermerkt.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutzzone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf a. Inn, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 19 vom 26.03.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Sie enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

 

Veröffentlichung am 03.03.2026 / 05.03.2026

In einem großen Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen sind rund 30.000 Tiere. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn hat den betroffenen Betrieb am 03.03.2026 entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählt insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes.

Aufgrund des Seuchenverdachtes wurden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal/Inn. Inzwischen ist der Ausbruch amtlich festgestellt. 

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf a. Inn, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt. Diese ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de/buergerservice-und-landratsamt/aktuelles/amtsblaetter/ veröffentlicht. 

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamtlra-mue.de zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Newcastle-Krankheit" verfügbar.

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Detailkarte zu aktuellen Schutzzonen etc.
Die Karte zeigt die Schutzzone (rotes Segment) und Überwachungszone (blauer Kreis) rund um Buchbach und Oberbergkirchen – bis zur Landkreisgrenze. Diese Schutz- und Überwachungszone reicht auch in die Landkreise Erding und Landshut. In diesen Landkreisen werden jeweils eigene Allgemeinverfügungen veröffentlicht, in denen die Zonen verzeichnet sind (Stand 20.05.2026 – 14 Uhr).