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FQA (früher Heimaufsicht)
FQA - Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht)
Seit Februar 2009 hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung die Heimaufsicht umbenannt. Seitdem heißen wir FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht).
Damit wird nicht nur die Aufsicht betont, sondern auch die Beratung - eine wichtige Aufgabe des Teams der FQA.
Im Landkreis Mühldorf befinden sich insgesamt 18 Alten- und Pflegeheime sowie 9 Fachpflegeeinrichtungen, welche der FQA durch das Landratsamt/Gesundheitamt unterliegen.
Die FQA hat vorrangig die Aufgabe, die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner zu sichern und die Einhaltung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der sonstigen heimrechtlichen Bestimmungen zu überwachen. Dazu gehört insbesondere, dass in den Heimen eine fachgerechte Betreuung und Pflege der Bewohner durch ausreichendes und fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt wird.
Die FQA ist gleichzeitig Ansprechpartner bei Fragen, die den Betrieb von Heimen betreffen.
Informationen finden Sie auch auf der Seite:
Ambulante und stationäre Pflege
Beratungsangebote für Senioren
Veröffentlichte Prüfberichte der FQA
Gemäß Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG hat die FQA die Berichte über die in stationären Einrichtungen durchgeführten wiederkehrenden oder anlassbezogenen Prüfungen zu veröffentlichen. Alle ab dem 05.04.2011 gefertigten Prüfberichte werden für den Zeitraum von drei Jahren veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaige Gegendarstellungen der Träger der Einrichtungen.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.
Die Prüfberichte stehen seit 01.10.2011 HIER online.