Schuluntersuchung
Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in die Grundschule sind eine altersgemäße körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung und soziale Fähigkeiten. Unser Team aus Fachkräften der Sozialmedizin und Schulärztinnen lädt alle Kinder, die im
kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, zu einer Schuleingangsuntersuchung ein.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gesetzlich verpflichtend.
Sie besteht aus zwei wesentlichen Teilen:
Schuleingangsscreeening
(U9 vorhanden)
für alle Kinder durch Fachkräfte der Sozialmedizin (Kinderkrankenschwestern/Krankenschwestern)
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die Vorsorgeuntersuchung U9 muss vorgelegt werden (Untersuchungsheft)
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das Impfbuch wird durchgesehen und auf eventuelle Impflücken beratend hingewiesen
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ebenso wird ein Seh-, Hör- und Sprachtest durchgeführt
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im Anschluss wird die Bescheinigung für die Schule ausgestellt
Terminvereinbarung mit vorhandener U9
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Über unsere Homepage
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Telefonisch (nur in Ausnahmefällen):
08631/699-530 oder -1055
Schulärztliche Untersuchung
(U9 nicht vorhanden)
im Einzelfall durch eine Ärztin/einen Arzt des Gesundheitsamtes
- bei Kindern, die keine U9 vorlegen können oder bei schulrelevanten medizinischen Auffälligkeiten
- hier wird das Kind zusätzlich körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand beurteilt
- im Anschluss wird die Bescheinigung für die Schule ausgestellt
- Nur telefonisch möglich: 08631/699-530 oder -1055
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Flyern:


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