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Schuleingangsuntersuchung

Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in die Grundschule sind eine altersgemäße körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung und soziale Fähigkeiten.

Unser Team aus Fachkräften der Sozialmedizin und Schulärzten lädt alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, zur Schuleingangsuntersuchung ein.

 

Hinweis: Den Eingang finden Sie am Gesundheitsamt (gegenüber dem Jobcenter). Dort finden Sie eine Klingel speziell für die Schuleingangsuntersuchung.

Online-Terminvereinbarung

FAQ Schuleingangsuntersuchung

Aktuelle Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Aktuelle Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung findet für alle Kinder im Gesundheitsamt Mühldorf, Töginger Str. 18 statt.

Die Termine werden gestaffelt nach Alter der Kinder vergeben. Dazu erhalten die Eltern spätestens bis zum 6. Geburtstag ihres Kindes ein Anschreiben, in dem sie aufgefordert werden, einen Online- Termin zu vereinbaren.

Auch Kinder bei denen eine Rückstellung vom Schulbesuch angedacht ist, müssen an der Untersuchung teilnehmen.

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening. Hier werden gesundheitliche Vorgeschichte, Hör-und Sehfähigkeit, sowie sprachliche, kognitive und motorische Entwicklung des Kindes durch eine Fachkraft der Sozialmedizin getestet.

Ziel der Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, gesundheitliche Störungen zu erkennen, Eltern zu beraten und gegebenenfalls eine schulärztliche Untersuchung anzubieten

Anschließend wird eine Bescheinigung über die Teilnahme für die Schule ausgestellt.

Weiter Informationen finden Sie:

Flyer-Schuleingangsuntersuchung

www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung

 

Welche Unterlagen sind zur Schuleingangsuntersuchung notwendig?

Welche Unterlagen sind zur Schuleingangsuntersuchung notwendig?

  • Das Gelbe Vorsorgeheft mit U9, die Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen.
  • Das Impfbuch
  • Den ausgefüllten Anamnesebogen (Diese Angaben sind freiwillig und verbleiben im Gesundheitsamt. Wir bitten Sie jedoch, die Fragen sorgfältig und vollständig zu beantworten, damit wir Sie und Ihr Kind möglichst gut beraten können.)

Sofern Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o. ä.) besitzt, bringen Sie bitte auch diesen mit, ebenso -falls vorhanden- Brille oder Hörgerät., Falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde, können Sie eine Bescheinigung darüber vom HNO- bzw. Augenarzt mitbringen.

Wann ist eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung notwendig?

Wann ist eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung notwendig?

Wenn kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende Untersuchung (U9) vorliegt, ist im Anschluss an das Schuleingangsscreening eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend.

Hier erfolgt eine körperliche Untersuchung, sowie ein Screening des Entwicklungsstandes mit entsprechender Beratung der Eltern.

 

Wichtige Fragen und Antworten zur Schuleingangsuntersuchung

Wichtige Fragen und Antworten zur Schuleingangsuntersuchung

Der Termin der Schuleinschreibung naht und mein Kind wurde noch nicht zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen.

Die Kinder werden gestaffelt nach Alter, jedoch spätestens im Monat vor dem sechsten Geburtstag, angeschrieben; die Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung kann problemlos nach der Einschreibung bei der Schule nachgereicht werden.

Mein Kind ist ein „Korridorkind“ und soll dieses Jahr nicht eingeschult werden; müssen wir trotzdem zur Untersuchung kommen?

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird;
Korridorkinder sind in dem Jahr, in dem sie schulpflichtig werden, bei der Schuleingangsuntersuchung vorzustellen, auch wenn die Eltern die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten.

Mein Kind wurde letztes Jahr zurückgestellt, ist die Bescheinigung vom letzten Jahr noch gültig?

Ja, die Bescheinigung ist auch dieses Jahr gültig.

Mein Kind soll vorzeitig eingeschult werden und braucht eine Schuleingangsuntersuchung.

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.

 

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchungen in Bayern sind:

  • Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Art. 11, 12 und 15 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
  • Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)

Wesentliche Punkte, die den Bereich der Schulgesundheitspflege betreffen, sind:

  • Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzliche Pflicht.
  • Verpflichtende Vorlage von Impfbuch und U9 Teilnahmenachweis.

 

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So finden Sie uns

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