Schuluntersuchung
Hinweis zur Pausierung der Schuleingangsuntersuchungen
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Covid 19 Infektionswelle im Landkreis musste die Schuleingangsuntersuchung leider pausiert werden. Zudem werden die Mitarbeiter dringend im Corona-Ermittlungsteam gebraucht.
Bei einem Absinken der Fallzahlen werden wir uns bemühen, die ausgesetzten Termine so schnell wie möglich nachzuholen. Sollte das hohe Fallgeschehen jedoch bis in den April/Mai hinein anhalten, so müssen wir, wie im letzten Jahr, die Schuleingangsuntersuchung auf die Durchsicht der Vorsorgehefte und der Impfbücher beschränken. Es werden dann nur Kinder ohne Vorsorgeuntersuchung U9 vor Schulbeginn vor Ort im Gesundheitsamt untersucht.
Die Bescheinigungen über die Schuleingangsuntersuchung können nach der Schuleinschreibung nachgereicht werden.
Bei einer Änderung der Lage werden wir Sie zeitnah über die Kindergärten informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in die Grundschule sind eine altersgemäße körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung und soziale Fähigkeiten. Unser Team aus Fachkräften der Sozialmedizin und Schulärztinnen lädt alle Kinder, die im
kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, zu einer Schuleingangsuntersuchung ein.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gesetzlich verpflichtend.
Sie besteht aus zwei wesentlichen Teilen:
Schuleingangsscreeening
für alle Kinder durch Fachkräfte der Sozialmedizin (Kinderkrankenschwestern/Krankenschwestern)
- die Vorsorgeuntersuchung U9 muss vorgelegt werden (Untersuchungsheft)
- das Impfbuch wird durchgesehen und auf eventuelle Impflücken beratend hingewiesen
- ebenso wird ein Seh-, Hör- und Sprachtest durchgeführt
- im Anschluss wird die Bescheinigung für die Schule ausgestellt
- Über unsere Homepage
- Telefonisch (nur in Ausnahmefällen):
08631/699-530 oder -1055
Schulärztliche Untersuchung
im Einzelfall durch eine Ärztin/einen Arzt des Gesundheitsamtes
- bei Kindern, die keine U9 vorlegen können oder bei schulrelevanten medizinischen Auffälligkeiten
- hier wird das Kind zusätzlich körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand beurteilt
- im Anschluss wird die Bescheinigung für die Schule ausgestellt
- Nur telefonisch möglich: 08631/699-530 oder -1055
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Flyern:


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