Jugendfreizeitticket - die Busflat im Landkreis Mühldorf a. Inn
FAQ – häufig gestellte Fragen
Wer kann das Ticket erwerben?
Alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, Studierende, Auszubildende, teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc. Genauer gesagt, diejenigen, die lt. § 1 PBefAusglV als Auszubildende definiert sind:

Beim Erwerb muss die Anspruchsberechtigung nachgewiesen werden, z.B. in Form von:
• Schülerausweis,
• Studierendenausweis
• Immatrikulationsbescheinigung
• Bestätigung der Ausbildungsstelle in Kombination mit einem Personalausweis
• Berechtigungskarte zum Erwerb von Fahrkarten zum Schülertarif
• etc.
Der entsprechende Nachweis muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Wann ist das Ticket gültig?
Das Ticket gilt für einen vollen Kalendermonat (z. B. vom 01. bis zum 31. August 2021).
Genutzt werden kann das Ticket an Schultagen ab 14 Uhr.
An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien gilt das Ticket ganztags.
Das Ticket ist nur mit eingetragenem Vor- und Nachnamen gültig.
Auf welchen Linien kann ich das Ticket nutzen?
Das Ticket kann auf allen Linien im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden.
Bei landkreisübergreifenden Linien endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Mühldorf a. Inn.
Die konkreten Streckenabschnitte sind in untenstehendem Linienverzeichnis dargestellt:

Was kostet das Ticket?
Der Eigenanteil der Anspruchsberechtigten beträgt 2 Euro für das Monatsticket.
Wo kann ich das Ticket kaufen?
In allen Stadt- und Regionalbussen des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Mühldorf a. Inn, sowie in der VLMÜ-Geschäftsstelle, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn (Tel. 08631 990-218, rbo.muehldorf@deutschebahn.com).