Kommunale Behindertenbeauftragte
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die UN Konvention für Menschen mit Behinderung soll die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Prozessen garantiert werden.
Mit den Behindertenbeauftragten der einzelnen Kommunen im Landkreis Mühldorf versuchen wir,
dieses Recht im Alltag Schritt für Schritt umzusetzen. Hierfür möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten in unserem Landkreis sehr herzlich bedanken.
Claudia Hausberger
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Mühldorf
Wenn Sie Fragen oder Anregungen an mich haben,
erreichen Sie mich am besten unter claudi.hausberger@gmx.de oder unter 0176/ 500 35 65 0.
Bayerische Einmalzahlung an gehörlose Menschen in Höhe von 145€
Vollzug des SGB XII
Für gehörlose Menschen ist der kommunikative Austausch als Voraussetzung für das Leben in der Gesellschaft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Um am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu können, ist vor allem diese Personengruppe in vielen Bereichen auf die Unterstützung durch sogenannte Kommunikationshilfen wie z. B. Gebärdensprachdolmetschende oder Schriftdolmetschende angewiesen. Darüber hinaus sind weitere behinderungsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten, Zusatztechnik oder Verschleiß technischer Geräte zu berücksichtigen. Gerade die Corona-Pandemie hat die Kommunikationsmöglichkeiten für gehörlose Menschen zusätzlich erschwert.
Daher hat der Bayerische Landtag am 06. April 2022 beschlossen, dass gehörlose Menschen in Bayern zum teilweisen Ausgleich der vorgenannten Belastungen auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 145 € erhalten sollen. Diese anrechnungsfreie Einmalzahlung ist an keinen bestimmten Verwendungszeck gebunden und erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
„Gerade gehörlose Menschen trafen Kontaktbeschränkungen in der Coronapandemie in besonderem Maße. Die Bayerische Einmalzahlung soll auch diejenigen Mehraufwendungen ausgleichen, die durch die erschwerte Kommunikation mit Mitmenschen in Krisenzeiten angefallen sind“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS.
Anspruch auf Ausgleich für ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen haben gehörlose Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und für die zum 01. Juni 2022 das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis eingetragen war. Ab jetzt bis zum 28. Februar 2023 kann der Antrag auf Einmalzahlung für Gehörlose online oder in Papierform beim ZBFS gestellt werden.
Informationen zur Einmalzahlung für Gehörlose sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier:
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/index.php
Auf dieser Website finden sich zudem umfassende Informationen rund um die Einmalzahlung und Antragstellung.
Informationen der Behindertenbeauftragten Claudia Hausberger zum Persönlichen Budget
Ein wichtiges Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen. In Deutschland wurde 2001 das sogenannte Persönliche Budget gesetzlich verankert, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Die Betroffenen sollen sich damit die für sie notwendigen Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe eigenständig organisieren und können diese im Rahmen des vorgegebenen Anspruchs und Budgets frei auswählen.
Die vorliegende Information erläutert die Grundlagen des Persönlichen Budgets in Deutschland und beschreibt die Anforderungen an eine personenzentrierte Unterstützung, die sich aus den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Zudem gibt sie Hinweise, wie die derzeit noch bestehenden strukturellen Probleme gelöst werden können und wie das Persönliche Budget konventionskonform anzuwenden ist.
Weitere Informationen
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-persoenliche-budget-fuer-menschen-mit-behinderungen
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-persoenliche-budget-fuer-menschen-mit-behinderungen-in-deutschland
Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59
un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Die sind abzurufen unter:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/
Das Thema Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen stand als ein Punkt des Treffens der kommunalen Behindertenbeauftragten, zu dem die Beauftragte des Landkreises Claudia Hausberger eingeladen hat, auf der Tagesordnung. Hier berichtete Dr. Thomas Schunk aus der Heckscher Klinik Waldkraiburg. Im Bereich der 6-12-Jährigen sind es oft Aktivität- und Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS) und Hyperkinetische Störungen des Sozialverhaltens, aber auch Angststörungen. Im Bereich von 12-18-Jährigen kommen hier auch Depressionen, Suizidalität, Selbstverletzende Verhalten, aber auch Angststörungen, Essstörungen aber auch – gerade bedingt durch Corona auch Suchterkrankungen hinzu. Hier vor allem Spiel – und Fernsehsucht. Gerade durch diesen hohen Medienkonsum kommt es hier oft zu einem gestörten Tag-/ Nacht-Rhythmus, aber auch zu schlechter Lebenshygiene wie wenig Schlaf und Bewegung. Aber auch die Essstörungen haben in den letzten Jahren extrem zugenommen, so Dr. Schunk. Sowohl die Fälle von einerseits Magersucht und Bulimie aber auch anderseits von Fettleibigkeit sind steigend. Die Institutsambulanz Waldkraiburg gehört zur Heckscher Klinik, die ihren Hauptsitz in München hat. Das kbo-Heckscher-Klinikum bietet für sämtliche kinder- und jugendpsychiatrische Störungen Therapien an.
Im zweiten Teil des Treffens berichtete Frau Hellmeier vom Team Lernen vor Ort des Landratsamtes über die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte des Arbeitskreis Inklusion. Neben den beiden Fachtagen Inklusion wurde hier eine Vortragsreihe „Inklusive Bildung“ ins Leben gerufen. Angedacht sind hier zukünftig auch wieder Besichtigungen von inklusiven Einrichtungen, aber auch Workshops.
Ein Krankenhausaufenthalt ist für alle Menschen eine belastende Situation. Für Menschen mit schwersten oder Mehrfachbehinderungen und ihre Angehörigen kann er zu einer traumatisierenden Erfahrung werden. Besonders dann, wenn aufgrund von kognitiven Einschränkungen nicht mit Worten kommuniziert werden kann, oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagiert wird.
Dann ist dringend eine vertraute Bezugsperson für die Dauer der Behandlung nötig. Die Krankenhäuser können dies nicht leisten und daher war dringend geboten, eine gesetzliche Anspruchsgrundlage zu schaffen. Die Regelung sieht nun vor, dass bei Mitaufnahme von Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld die Gesetzliche Krankenversicherung die gegebenenfalls anfallenden Entgeltersatzleistungen übernimmt. Bei Begleitung durch vertraute Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe werden die Personalkosten von den für die Eingliederungshilfe zuständigen Trägern übernommen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die zu begleitende Person grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Die pflegerische Leistung bleibt weiterhin Aufgabe des Krankenhauspersonals.
Diese ist unter www.selbsthilfe.app abrufbar.
Unter dem Motto „Aufgaben und Leistungen des Integrationsfachdienstes (ifd) und des Inklusionsamts für Personen mit Behinderung“ informierte Astrid Schlegel, Teamleitung des Integrationsfachdienstes Oberbayern Südost. Interessierte konnte sich bei dieser online Veranstaltung hier an konkreten Beispielen informieren, welche Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung und Unterstützung für Menschen mit einer Behinderung der Integrationsfachdienst bieten kann. Die Integrationsfachdienste bieten Beratung und ein breitgefächertes Unterstützungsangebot für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die qualifizierten Fachberater/ innen arbeiten einzelfallbezogen und verfügen über behinderungsspezifische Kenntnisse und Kompetenzen in allen Behinderungsarten.
Die Integrationsfachdienste haben zwei Zielgruppen, nämlich zum einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellung, die in Arbeit sind oder Arbeit suchen. Hierzu gehören auch schwerbehinderte Schulabgänger/innen oder solche mit besonderem Unterstützungsbedarf und Absolventen/innen aus Förderschulen. Auch Mitarbeiter/innen aus Werkstätten für behinderte Menschen, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können und Rehabilitanden/innen, die in Arbeit sind oder Arbeit suchen.
Die zweite Gruppe, für die der Integrationsfachdienst tätig ist, so Frau Schlegel, seien Arbeitgeber/innen, die schwerbehinderte Personen, sowie Schulabgänger/innen mit Einschränkungen oder Rehabilitand/innen neu einstellen wollen.
Jetzt dürfen in Bayern auch ehrenamtliche Einzelpersonen, wie hilfsbereite Nachbarn, Pflegebedürftige im hauswirtschaftlichen Bereich unterstützen.
Dafür darf ein Entlastungsbetrag von max. 125 € im Monat bei den Pflegekassen geltend gemacht werden.
Voraussetzungen: Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege, Teilnahme an einer kostenlosen 8-Std.-Basisschulen (z.Zt. online)
Mehr nachzulesen unter
www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/einzelpersonen/ehrenamtlich-taetige-einzelpersonen/
www.vdk.de/bayern/pages/presse/vdk-zeitung/81314/einfacher_zur_haushaltshilfe
Jetzt gibt es wieder die Notfall-Bereitschaft von Gebärdensprach-Dolmetscher*innen:
Für eine*n Dolmetscher*in im Notfall, zum Beispiel im Krankenhaus oder bei der Polizei, etc.,abends oder nachts von
17.00 Uhr - 08:00 Uhr morgens oder an Wochenenden oder an Feiertagen rund um die Uhr (von 0.00 Uhr – 24.00 Uhr).
Im Internet können Sie Filme in Gebärdensprache und mehr Informationen dazu sehen:
https://nfb.lvby.de/ . Die Karte („NFB-Infokarte“) im Anhang kann man selbst ausdrucken und immer mitnehmen.
In einem Notfall können Sie dann die Karte im Krankenhaus… abgeben. Dann kann das Krankenhaus eine*n Dolmetscher*in bestellen.
Wenn sich hörbehinderte oder taubblinde Personen für die Impfung gegen COVID-19 entscheiden, sind für Ihre Aufklärung und Verständigung während der Impfung unbedingt notwendig:
- für gehörlose Personen: Gebärdensprach-Dolmetscher*innen
- für schwerhörige Menschen: Schrift-Dolmetscher*innen und
- für taubblinde Personen: Taubblindenassistenz und Lorm-Dolmetscher*innen
gemäß der jeweils ihnen eigenen Sprache und Kommunikationsform.
Professionelle Dolmetscher*innen sind von Nöten für v.a.
- das Aufklärungsgespräch
- bei Fragen
- falls Komplikationen entstehen sollten
- zur Übersetzung des Aufklärungsmerkblattes
- zur Übersetzung des Anamnese-/Einwilligungsformulars
Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdiensten. Im Rahmen dieser Gesundheitssorge ist der Zugang durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen schließen nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und –barrieren ein.
Konkret bedeutet das die Notwendigkeit des Hinzuziehens von geeigneten, professionell qualifizierten Dolmetscher*innen.
Rein schriftsprachliche Kommunikation stellt keine hinreichende und keine gesicherte Grundlage dar. Auch von der Übersetzung durch betreuende Personen raten wir ab, da dies keine rechtlich sichere Basis bietet.
Für die konkrete Bestellung von o.g. Dolmetscher*innen wenden Sie sich bitte an:
Gebärdensprach-Dolmetscher Bezirkszentrale (DBZ)
Schwanthalerstr. 76 Rückgebäude, 0336 München
Telefon: 089 – 543 81 10
Fax: 089 – 543 97 92
Email: service@dbz-oberbayern.de
Eventuell empfiehlt es sich, einzelne Tage festzuglegen, an denen o.g. Dolmetscher*innen im Impfzentrum für mehrere Termine hörbehinderter und taubblinder Personen anwesend sind.
Auch ist die Begleitung von Mobilen Teams durch entsprechende Dolmetscher*innen bei Terminen für hör(seh)behinderter Menschen in Heimen notwendig, wenn Betroffene einer Impfung zustimmen.
Im Sinne der Chancengleichheit für Menschen mit Hörbehinderung setzen wir uns für die kommunikative Barrierefreiheit in Impfzentren ein.
Bei weiteren Fragen steht Sabine Kraus vom der BLWG-Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung Region 18 – Südost-Oberbayern- Bahnhofstraße 29 -83278 Traunstein-
Unter Tel.: 0861 / 90 97 78 24 oder Fax: 0861 / 90 97 78 26 oder per Mail: iss-ts@blwg.de zur Verfügung.
Hier wurden Sie von Bezirkstagspräsident Josef Mederer empfangen und im barrierefreien Sitzungssaal des Bezirks werden die Gäste dann über die Aufgaben des Bezirks informiert. Dier Bezirk als überörtlicher Sozialhilfeträger ist für den Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zuständig. Dies sind in ganz Oberbayern momentan circa. 48.500 Personen- Auch der Bereich der ambulanten Pflege ist seit 1.Januar 2018 von den Landkreisen auf den Bezirk übergegangen. Somit ist der Bezirk nun für den gesamten Bereich der Pflege zuständig: Von ambulant bis stationär. Dies sind in Oberbayern circa 19.000 Betroffene Personen. Der Bezirkshaushalt umfasst im Moment circa eine Summe von 2 Milliarden Euro, wovon der 90 Prozent in den sozialen Bereich Fließen. Die restliche Summe fließt in die Bereiche Kultur, Brauchtum, Heimatpflege, ebenso wie in die Fischerfachberatung, Imkereifachberatung et cetera. für die die Bezirke auch zuständig sind.
Frau Doubek und Frau Fischer, die in der Stiftung Ecksberg das Thema „Betreutes Wohnen in Familien“ betreuen.
Beim Betreuten Wohne in Familien haben Menschen über 18 Jahre mit einer geistigen,
körperlichen oder einer mehrfach Behinderung die Möglichkeit, vorrübergehen oder dauerhaft in einer Gastfamilie zu Leben und in deren Alltag eingebunden zu werden.
Der Mensch mit Behinderung kann somit ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung führen.
Als Gastfamilie kommen Ehepaare mit oder ohne Kind,
aber auch Einzelpersonen in Frage. Die "Gasteltern" benötigen keine pädagogische Ausbildung, denn in Fragen der pädagogischen Begleitung
des Gastes stehen ihnen ausgebildete Mitarbeiter der Stiftung Ecksberg zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Stiftung vermitteln hier
die Familien und die Menschen mit Behinderung und treffen sich auch regelmäßig mit ihnen, um zu beraten und zu unterstützen.
Die Leistung der Gastfamilie wird nach festgelegten Beträgen honoriert, die vom Bezirk Oberbayern bezahlt werden.
Außerdem muss der Gast für die Unterbringung Miete bezahlen und für seinen Verpflegungsaufwand aufkommen.
Wer sich genauer zu dem Thema informieren will, kann dies unter 08631/9869925 bei Frau Doubek oder 08631/9869925 bei Frau Fischer.
Beim letzten Treffen der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung im Landkreis Mühldorf, das auf Einladung der Kreisbeauftragten Claudia Hausberger im Landratsamt Mühldorf stattfand, standen zwei Punkte auf der Tagesordnung. Zuerst stellte Frau Brigitte Lindmeier, Bezirksgruppenleiterin des Blinden und Sehbehindertenbundes die Arbeit des Blinden- und Sehbehindertenbundes vor. Anschließend wurden die Aufgaben des BLWG-Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung von der Mitarbeiterin Frau Kraus erörtert.
Frau Lindmeier erklärte hier, dass der BSBB eine Selbsthilfeorganisation mit über 80.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern ist. Er vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel des BBSB ist, blinden und sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In den letzten Jahren hat sich die Arbeit auch dahingehend verändert hat, dass jetzt auch Personen beraten werden, die jetzt noch sehen können, jedoch von einer Erblindung betroffen sind. Ein Großteil der Arbeit wird hier von ehrenamtlichen Personen übernommen. In Bayern gibt es zehn Beratungszentren, in den wohnortnahe Hilfen angeboten werden, z.B Mobilitätstraining, Training zur selbständigen Haushalts- und Lebensführung, sozialrechtliche Beratung, etc. Die Beratungsstelle, die für den Landkreis Mühldorf mitzuständig ist, befindet sich in Rosenheim. Mehr Informationen findet man auch unter der Internetadresse: http://www.bbsb.org/
Die BLWG-Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung befindet sich in Traunstein, ist aber auch für den Landkreis Mühldorf zuständig. Die BLWG-Informations- und Servicestelle Traunstein ist Teil eines dreijährigen Modellprojektes in Oberbayern. Ermöglicht wurde das Modellprojekt durch das Engagement und die finanzielle Förderung des Bezirks Oberbayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Die Servicestelle wird vom Hier findet regelmäßige Beratungstermine im Landratsamt Mühldorf statt, so Frau Kraus. Die Beratung richtete sich an gehörlose, schwerhörige, taubblinden, hörsehbehinderte Menschen, Personen mit Tinnitus, mit Cochlea Implantat Träger, an Angehörige aber auch an Mitarbeiter von Einrichtungen etc. Wie auch beim Blindenbund ist die Beratung hier kostenlos. Man bekommt hier Fachauskünfte zum Thema Hörbehinderung, technische Hilfsmittel und Kommunikationshilfen, allgemeine Sozialberatung, Hilfen zur Alltagsorganisation etc. Mehr Informationen findet man auch unter der Internetadresse: www.blwg.eu
In der anschließenden Diskussion wurde auch noch herausgestellt, dass man sich auch an beide Stellen wenden kann, wenn man Fragen zur Barrierefreiheit im Bereich Umbau oder Neubau für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung hat.
Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Einen wichtigen Meilenstein zur Umsetzung von Inklusion war die UN Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft trat. Um dieses Thema genauer zu erörtern, hat Claudia Hausberger, Behindertenbeauftragte des Landkreise Mühldorf Herrn Stefan Sandor, Mitarbeiter der bayerischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung eingeladen.
Inklusion hat sehr viel mit Kooperation und Kommunikation zu tun und ist auch als Prozess zu sehen, so Herr Sandor. Inklusion ist eine Menschrecht und mit der Umsetzung stehen wird am Anfang eines langen Prozesses. In seinem Referat ging er speziell auf n Bereich Inklusion im Bereich Barrierefreiheit, Bildung und Beschäftigung ein. Wichtig sehr hier die Haltung mit Menschen mit Handicap, d.h. man muss sie auf Augenhöhe empfangen, eine Perspektivwechsel vollziehen – sich in den gegenüber hineinversetzen und dann ein gemeinsames Handeln überlegen. „Hier ist das Stichwort „mit den Menschen und nicht über die Menschen“ entscheidend, so der Referent und dann auch gemeinsam die Verantwortung für seine Handlung übernehmen.
Wichtig ist auch, dass in Deutschland ein Teilhabegesetz kommt, denn bisher sind die meisten Leistungen von Menschen mit Behinderung eine Sozialleistung. Hierzu soll voraussichtlich noch in dieser Wahlperiode im Bundestag ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet werden, dass vor allem in Bayern die Kommunen entlasten soll.
Auch der Bereich Bayern Barrierefrei 2023 wurde von Herrn Sandor thematisiert. Wichtig ist hier neben den baulichen Barrieren auch der Bereich Kommunikation. Als Beispiel nannte Herr Sandor hier barrierefreien Internetzugang oder auch den Bereich „ Sprache“. Viele Schreiben sind sehr schwierig formuliert, so dass sie viele Personen, vor allem Personen mit Lernbehinderung nicht verstehen. Im baulichen Bereich kann man sich jederzeit an die Bayerische Architektenkammer wenden, von der man bei Bauten Hilfestellung erhält.
Ein großes Feld ist auch der Bereich Arbeitsmarkt, wo Menschen mit einer Behinderung noch immer eine doppelt so hohe Arbeitslosenquote haben wie Menschen ohne Behinderung. Auch hier muss man gezielt informieren, dass man zum Beispiel über das Integrationsamt etc. Unterstützung erhalten kann.
„Nach der Diskussion mit den Zuhörern aus Kommunen, Schulen, Einrichtungen und Behindertenbeauftragte sowie aus der Verwaltung war klar, wichtig ist ein Umdenken im Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft“, so Claudia Hausberger als Resümee der Veranstaltung.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, die im Internet auf Hindernisse stoßen, ist die Meldestelle für Webbarrieren.
Eingerichtet wurde sie im Oktober 2006 vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI).
Darin haben sich mehr als 50 Initiativen, Organisationen und Verbände zusammengeschlossen,
um die Vision eines Internets, das niemanden mehr ausgrenzt, Schritt für Schritt zu realisieren.
„Das Konzept der AbI-Meldestelle ist einzigartig. Surfer, die beispielsweise motorisch eingeschränkt, gehörlos, blind oder sehbehindert sind haben die Möglichkeit,
per E-Mail, Fax, Telefon oder über ein Online-Formular auf konkrete Probleme hinzuweisen. Danach unterbreiten die Mitarbeiter der
Meldestelle den jeweiligen Seitenbetreibern Lösungsvorschläge“, erklärt Professor Christian Bühler, Leiter des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik.
Ins Leben gerufen wurde die Meldestelle des AbI-Projekts, weil das Internet einen wichtigen Stellenwert für die politische und gesellschaftliche Teilhabe erlangt hat.
Durch Barrieren im Web werden zahlreiche Surfer aber benachteiligt. So haben körperbehinderte Menschen, die keine Maus benutzen können,
ein Problem, falls die Bedienbarkeit einer Seite nicht alleine durch die Tastatur gewährleistet ist. Und blinde Internetnutzer,
die sich beim Surfen einer Technologie bedienen, die ihnen die Bildschirminhalte vorliest, verlieren den Überblick, wenn Überschriften,
Absätze und Links für die Software nicht klar erkennbar sind.
Weitere Informationen zum AbI-Projekt und der AbI-Meldestelle gibt es im Internet unter www.abi-projekt.de und www.wob11.de.