Frühe Hilfen
KoKi Netzwerk frühe Kindheit
Gut ins Leben starten – ein Wunsch den alle Eltern für ihre Kinder hegen. Eltern sind die Experten ihrer Kinder und für deren gesundes Aufwachsen verantwortlich. Damit sie diesem Auftrag gerecht werden können, benötigen sie in ihren individuellen Lebenslagen die passenden Hilfen.
Für Eltern (mit Kindern von 0-6)
(Kopie 51)
Als Eltern wird man nicht geboren!
Neben der Freude gibt es oft auch Fragen, Unsicherheiten, manchmal Sorgen und Ängste.
Bleiben Sie damit nicht allein!
KoKi ist ein kostenloses Angebot für Eltern, Angehörige und Interessierte.
KoKi berät Sie
- individuell, vertraulich und auf Wunsch anonym
- gerne auch bei Ihnen zu Hause
- während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- bei Belastungen und in schwierigen Lebenssituationen
- in den ersten 6 Lebensjahren Ihres Kindes
KoKi unterstützt Sie
- bei Unsicherheiten im Umgang mit Ihrem Kind,wenn Sie sich in Ihrer Elternrolle überfordert fühlen
- wenn sich die Freude über Ihren Säugling nicht einstellen mag
- bei allen Themen und Fragen rund um das Baby, Klein- und Kindergartenkind (Weinen, Schlafen, Essen, Grenzen setzen, Autonomiephase....)
- bei Erschöpfung und sonstigen Problemen
- mit Angeboten der Frühen Hilfen
KoKi informiert Sie über
- Angebote für junge Familien im Landkreis Mühldorf a. Inn
- weiterführende Hilfen
Alle Ihre Anliegen nehmen wir ernst!
Wir beraten Sie individuell, vertraulich, auf Wunsch anonym, gerne auch bei Ihnen zu Hause. Alle Beratungen sind für Sie kostenfrei.
der untenstehende Kurzfilm bietet Ihnen einen Einblick darauf was KoKi ist und welche Angebote KoKi für Sie bereithält.
Ihre Ansprechpartnerinnen
(Kopie 55)
Theresa Loscher
Zimmer-Nr.: 0.02
Am Industriepark 3
84453 Mühldorf a. Inn
Martina Maderstorfer
Zimmer-Nr.: 0.02
Am Industriepark 3
84453 Mühldorf a. Inn
Pamina Relke
Zimmer-Nr.: 0.01
Am Industriepark 3
84453 Mühldorf a. Inn
(Kopie 40)
Ein schreiendes Baby zu beruhigen ist nicht immer einfach. Dieser Film vermittelt, warum Babys weinen und wie Eltern ihr Kind trösten können.
Eine Möglichkeit ist, das Baby Schritt für Schritt dabei zu unterstützen, sich selbst zu beruhigen.
Das schrittweise Vorgehen kann verhindern, dass ein Baby überreizt ist und noch mehr schreit.
Haben Sie das Gefühl ihr Baby schreit viel, manchmal scheinbar grundlos? Haben Sie bereits alles versucht, um es zu beruhigen?
Sie wünschen sich Beratung oder Unterstützung?
Wir, das Koki-Team Mühldorf, sind gerne für Sie da!
Postpartale Krise - Was ist das?
Die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes verändern Vieles und bedeuten eine Umstellung, die Zeit braucht und oft geprägt ist von Fragen und Unsicherheiten. Viel mehr Frauen (und Männer) als angenommen, geraten rund um die Geburt in eine Krise. Etwa jede 8. Frau erleidet im ersten Jahr nach der Geburt oder auch später eine Postpartale Depression oder Angststörung.
Die Ursachen sind vielfältig und reichen von der hormonellen Umstellung über Schwangerschaftskomplikationen oder ein belastendes Geburtserlebnis bis hin zu psychischen Vorerkrankungen.
- Treffen kann es jede Frau -
Im Gegensatz zum „Baby-Blues“, der kurz nach der Geburt auftritt und nach wenigen Tagen überwunden ist, kann eine Postpartale Depression oder Angststörung auch nach Monaten auftreten und bleibt deshalb lange Zeit unerkannt. Starke Selbstzweifel, Schuldgefühle und Scham lassen die Betroffenen zudem häufig erst spät Hilfe aufsuchen.
Auch Männer können nach der Geburt von einer Depression betroffen sein und sich beraten lassen.
Was sind mögliche Symptome?
- Versagensängste und vermindertes Selbstwertgefühl
- Häufiges Weinen und Traurigkeit
- Inneres Leeregefühl
- Ängste, Panikattacken, Gedankenkreisen
- Körperliche Symptome, wie z.B. Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Erschöpfung, Antriebslosigkeit, Unruhe, Schlaflosigkeit
- Ambivalentes Empfinden dem Kind gegenüber
- Überforderungsgefühle im Umgang mit dem Kind und / oder bei seiner Versorgung
Sind Sie betroffen?
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.
Nehmen Sie sich und die Symptome ernst!
Holen Sie sich Hilfe - in Ihrem eigenen Interesse und dem Ihres Kindes!
Sind Sie Angehöriger?
Die Postpartale Depression oder Angststörung ist eine Erkrankung, deshalb ist es wichtig, dass Sie die betroffene Mutter ernst nehmen und ihre negativen Gefühle nicht bagatellisieren.
Auch wenn Sie als Angehöriger Bedarf an Unterstützung haben, dürfen Sie sich Hilfen holen.
An wen kann ich mich wenden?
Erste Anlaufstellen können Ihre Hebamme, Ihr Frauenarzt, Ihr Hausarzt oder Ihr Kinderarzt sein. Darüber hinaus können Sie sich auch an folgende Ansprechpartner wenden:
Weitere Informationen finden Sie unter:
(Kopie 30)
Das offene Still & Mama – Treffen ist wie eine Mutter – Kind – Gruppe gestaltet. Zwanglos, entspannt & in gemütlicher Atmosphäre bekommen Mamis Raum & Zeit um sich auszutauschen zu allen Fragen rund um` s Mama & Frau sein.
Die Stillbegleiterin & Fachberaterin für Säuglingsernährung Tanja Liebl-Gschwind steht für Fragen oder bei Stillschwierigkeiten zur Verfügung. Jedes Mama-Kind-Paar ist herzlich Willkommen, egal welches Alter und egal wie die Babys gefüttert werden!
Auch schwangere Frauen sind herzlich Willkommen.
Die Anmeldung erfolgt direkt über folgende Webseite:
https://zwergenkost.de/termin/
Das offene Still- und Mamatreffen ist ein Angebot in Kooperation mit Tanja Liebl-Gschwind und Donum Vitae.
(Kopie 10)
Die Babylotsin ist ein Kooperationsprojekt von KoKi Altötting und KoKi Mühldorf.
Einmal wöchentlich besucht eine Babylotsin die Entbindungsstation und informiert die Patientinnen/Wöchnerinnen über die Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten von KoKi Altötting und Mühldorf. Die Babylotsin ist eine ausgebildete Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester, die für KoKi tätig ist, über die aktuellen Angebote und Hilfen von KoKi informiert und in der Praxis mit Familien arbeitet. Sie benötigt hierzu keine Informationen/Daten von den Familien.
Das Ziel des Projektes Babylotsin ist, Wöchnerinnen und junge Eltern im Perinatalzentrum im InnKlinikum Altötting/Mühldorf frühzeitig über das Angebot von KoKi – Netzwerk frühe Kindheit zu informieren, Fragen und Unsicherheiten zur Versorgung und Betreuung des Säuglings möglichst frühzeitig zu klären und eine gelingende Anbindung an KoKi Altötting und Mühldorf zu ermöglichen.
Baby- und Kleinkindsprechstunde
(Kopie 49)
Entwickelt sich mein Baby gut?
Warum schreit mein Kind so viel und was kann ich tun?
Wie kann ich meinem Baby bei Bauchweh helfen?
Was mache ich bei Stillproblemen?
Warum schläft mein Kind nicht durch?
Wie bereite ich mein Kind auf ein Geschwisterchen vor?
Bei all diesen und sonstigen Fragen laden wir Sie ein, in die Baby- und Kleinkindsprechstunde zu kommen!
Eine erfahrene Familien-Kinderkrankenschwester berät Sie gerne und steht Ihnen für Ihre Fragen und persönlichen Anliegen zur Seite.
Sie werden dabei unterstützt, die Entwicklungsphasen Ihres Kindes zu erkennen, kindliche Signale zu verstehen und darauf angemessen zu reagieren. Zudem können Sie ihr Kind messen und wiegen lassen.
Die Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich, auf Wunsch anonym.
Die Baby- und Kleinkindsprechstunde finden Sie an sieben verschiedenen Standorten im Landkreis:
jeweils 1x im Monat können Sie das Angebot in der Praxis für Kinder – und Jugendmedizin bei Dr. med. Michael Sperlich in Ampfing, in der Frauenarztpraxis Dr. Rothkopf in Neumarkt-St. Veit und an vielen Familienstützpunkten im Landkreis nutzen.
Wir bitten um vorherige Anmeldung. Alle Infos dazu finden Sie unter dem jeweiligen Standort weiter unten.
(Kopie 44)
Familienstützpunkt Kinderkrippe „Isenzwergerl“ Ampfing,
Jahnweg 15
84539 Ampfing
Termine 2024:
10.01.
07.02.
06.03.
10.04.
08.05.
05.06.
03.07.
11.09.
02.10.
06.11.
04.12.
Uhrzeit:
9:00 - 10:30 Uhr
Anmeldung unter:
08636 / 6979571
oder
familienstuetzpunktampfing.bayern.de
Familienkinderkrankenschwester:
Cornelia Lösel
Kinderarztpraxis Dr. Sperlich
Schweppermannpark 1
84539 Ampfing
Termine 2024:
31.01.
21.02.
20.03.
24.04.
15.05.
19.06.
24.07.
18.09.
23.10.
27.11.
18.12.
Uhrzeit:
9:00 - 10:30 Uhr
Anmeldung unter:
08636 / 695999 während der Praxiszeiten (Mo – Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo, Die, Do 15:00-18:00 Uhr)
Familienkinderkrankenschwester:
Cornelia Lösel
(Kopie 8)
Frühförderstelle Haag
Interdisziplinäre Frühförderung
Krankenhausstr. 1a
83527 Haag i. OB
Termine 2024:
16.01.
20.02.
19.03.
16.04.
14.05.
18.06.
16.07.
17.09.
Hinweis: der Oktobertermin entfällt!
12.11.
10.12.
Uhrzeit:
10:00 - 11:30 Uhr
Anmeldung unter:
08072 / 959 0009 (Mo, Mi 08:00 - 14:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr)
oder
kontaktfruehfoerderstelle-haag.de
Familienkinderkrankenschwester:
Christiane Butz
Familienstützpunkt Haus der Begegnung
Auf der Wies 18
84453 Mühldorf a. Inn
Termine 2024:
25.01.
22.02.
21.03.
25.04.
16.05.
27.06.
04.07.
26.09.
24.10.
28.11.
12.12
Uhrzeit:
10:30-12:00 Uhr
Anmeldung unter:
08631 / 4099
oder
infohausderbegegnung-muehldorf.de
Familienkinderkrankenschwester:
Claudia Häußler
Frauenarztpraxis Dr. Susanne Rothkopf,
Stadtplatz 30
84494 Neumarkt - St. Veit
Termine 2024:
18.01.
29.02.
21.03.
11.04.
16.05.
13.06.
18.07.
19.09.
17.10.
14.11.
12.12.
Uhrzeit:
9:00 - 10:30 Uhr
Anmeldung unter:
Tel.: 08639 - 707722 während der Praxiszeiten (Mo, Mi, Fr 08:00-12:00 Uhr, Di 09:00-11:00 Uhr und 16:00-19:00 Uhr, Do 14:00-17:00 Uhr)
Familienkinderkrankenschwester:
Nicole Ritter
Haus der Kinder St. Martin Oberbergkirchen
Ziegelberg 2
84564 Oberbergkirchen
Termine 2024:
08.01.
12.02.
11.03.
08.04.
13.05.
17.06.
08.07.
16.09.
14.10.
11.11.
09.12.
Hinweis: neue Uhrzeit:
8:15 - 9:45 Uhr
Anmeldung unter:
0171/5648009 (Mo+Di Vormittag)
oder
familien-stuetzpunktoberbergkirchen.de
Freitagvormittag per Mail: hausderkinderoberbergkirchen.de
Familienkinderkrankenschwester:
Sandra Wagenbauer
Familienstützpunkt Familienzentrum Waldkraiburg e.V.
Kopernikusstr. 5 (1.Stock)
84478 Waldkraiburg
Termine 2024:
17.01.
20.02.
20.03.
18.04.
15.05.
18.06.
18.07.
18.09.
16.10.
12.11.
12.12.
Uhrzeit:
9:00–10:30 Uhr
Anmeldung unter:
08638 / 881574 (8:30 – 13:00 Uhr)
oder
familienstuetzpunktfamilienzentrum-waldkraiburg.de
Familienkinderkrankenschwester:
Barbara Haneberg
Bilder vom Vortrags- und Dialogabend mit Nora Imlau
Für Fachkräfte
KoKi im Netzwerk Frühe Hilfen
Ziel ist …
Eine gelingende Kooperation aller relevanten Netzwerkpartner, um die bedarfsgerechte Versorgung der jungen Familien zu gewährleisten.
Wir brauchen Sie:
Um junge Familien früh zu erreichen und sie in ihren individuellen Lebenslagen und Themen zu begleiten, benötigen wir Ihre Fachlichkeit und Erfahrung!
Wir laden Sie ein:
Zur partnerschaftlichen Mitwirkung in diesem Netzwerk, um eine tragfähige und nachhaltige Kooperationsbasis aktiv mitzugestalten.
Wir bieten Ihnen Gelegenheiten für:
- Gremien, rund um alle Themen früher Hilfen
- Anonyme Fallberatung
- Vorträge, Fortbildung, Austausch und Information
- Interdisziplinäre Fallbesprechungen
Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption
In der Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption erhalten Sie einen Überblick über die konkrete Umsetzung der KoKi-Aufgaben, sowie alle Angebote der Frühen Hilfen im Landkreis Mühldorf a. Inn.
Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
ASD - Allgemeiner Sozialdienst
- Vermittlung individuell geeigneter Hilfsangebote
- Stärkung der Erziehungskompetenz innerhalb der Familie
- Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende und Eltern nichtehelicher Kinder
- Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht
- Trennungs- und Scheidungsberatung zur Wahrung gemeinsamer Elternverantwortung;
Entwicklung einvernehmlicher Konzepte für Sorgerechts- und Umgangsregelung - Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei dringender Gefahr
- Planung, Vorbereitung und Begleitung von außerfamiliären Jugendhilfemaßnahmen
- Hilfe für junge Volljährige
- Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung
Teamleitung
Veronika Erber
Zimmer-Nr.: 2.31
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Michael Steingasser
Zimmer-Nr.: 2.35
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Fachdienste
Christina Horn, Mo. - Fr. ganztags. Vertretung: Fetije Ramizi und Barbara Kneißl
Fetije Ramizi, Mo. - Fr. ganztags. Vertretung: Christina Horn und Barbara Kneißl
Barbara Kneißl, Mo. - Fr. ganztags. Vertretung: Christina Horn und Fetije Ramizi
(Kopie 36)
Christina Horn
Zimmer-Nr.: 2.33
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Barbara Kneißl
Zimmer-Nr.: 2.33
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Fetije Reberger
Zimmer-Nr.: 2.33
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Manuela Wimmer, Mo., Mi. ganztags, Do.und Fr. vormittags. Vertretung: Helen Wenzel
Helen Wenzel, Di. ganztags, Mi+Do vormittags. Vertretung: Manuela Wimmer
(Kopie 37)
Helen Wenzel
Zimmer-Nr.: 1.59
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Manuela Wimmer
Zimmer-Nr.: 1.59
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
(Kopie 15)
Christina Hegwein
Zimmer-Nr.: 2.36
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Zur Gewährung eines Antrags auf ambulante Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII in Form von Schulbegleitung sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme mit Diagnose nicht älter als 6 Monate
2. Aussagekräftige Stellungnahme der Schule
3. Stellungnahme MobilerSonderpädagogischerDienst MSD
4. Nachteilsausgleich gemäß §33 BaySchO
5. Stellungnahme Eltern
6. Weitere Stellungnahmen (Ergo-, Psycho-, Logo-, sonstige Therapeuten, Frühförderstelle, heilpädagogische Tagesstätte, Hort)
7. Einverständniserklärung Schule zum Einsatz einer Schulbegleitung
Die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung und Geeignetheit der beantragten Hilfe erfolgt über o. g. Unterlagen, einer Hospitation an der Schule und im persönlichen Gespräch mit den Beteiligten.
Formular: Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Formular: Erklärung über die gegenseitige Entbindung von der Schweigepflicht gemäß §203 StGBs
Informationen zu den Aufgaben eines Schulbegleiters/einer Schulbegleiterin
Schule - Vorlage für eine Stellungnahme
KiTa - Vorlage für eine Stellungnahme
Zur Kontaktaufnahme per Email bitte folgende Emailadresse verwenden: asd-eingliederungshilfelra-mue.de
(Kopie 38)
Monika Kleemann
Zimmer-Nr.: 0.118
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Agnes Kusch
Zimmer-Nr.: 0.118
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Zuständigkeiten des ASD nach Wohnort
Tippen, bzw. klicken Sie eine der Kommunen auf der Karte an, um die zuständige Ansprechpartnerin oder den zuständigen Ansprechpartner anzuzeigen.
Bitte beachten:
Für die Stadt Mühldorf a. Inn ist die Zuständigkeit nach Straßen unterteilt. Eine Übersicht dazu finden sie in diesem pdf:
Ampfing
Cornelia Gschöderer
Zimmer-Nr.: 2.37
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Aschau am Inn
Julia Engler
Zimmer-Nr.: 1.84
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Buchbach
Beatrice Ländler
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Egglkofen
Karina Simion
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Erharting
Irina Sarkisjan
Zimmer-Nr.: 2.36
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Gars am Inn
Angela Spirkl
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Haag in Oberbayern
Maria Atzenbeck
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Heldenstein
N.N. - aktuell Vertretung durch:
Maria Atzenbeck
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Jettenbach
Martina Peitz
Zimmer-Nr.: 1.84
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Kirchdorf
Maria Atzenbeck
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Kraiburg am Inn
Angela Spirkl
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Lohkirchen
Beatrice Ländler
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Maitenbeth
Maria Atzenbeck
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Mettenheim
Irina Sarkisjan
Zimmer-Nr.: 2.36
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Die Zuständigkeiten innerhalb der Stadt Mühldorf a. Inn sind nach Straßen aufgeteilt.
Eine Übersicht der jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen finden Sie hier.
Birgit Hausberger
Zimmer-Nr.: 2.36
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Theresa Aigner
Zimmer-Nr.: 2.37
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Irina Sarkisjan
Zimmer-Nr.: 2.36
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Neumarkt-Sankt Veit
Karina Simion
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Niederbergkirchen
Karina Simion
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Niedertaufkirchen
Karina Simion
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Oberbergkirchen
Beatrice Ländler
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Oberneukirchen
Angela Spirkl
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Obertaufkirchen
Beatrice Ländler
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Polling
Theresa Aigner
Zimmer-Nr.: 2.37
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Rattenkirchen
Maria Atzenbeck
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Rechtmehring
Maria Atzenbeck
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Reichertsheim
Maria Atzenbeck
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Schönberg
Beatrice Ländler
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Schwindegg
Beatrice Ländler
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Taufkirchen
Angela Spirkl
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Unterreit
Angela Spirkl
Zimmer-Nr.: 2.29
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Die Zuständigkeit wird nach Eingang auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeteilt. Hierzu schreiben Sie eine Email an das zentrale Eingangspostfach asd-waldkraiburglra-mue.de
Ute Hubbes
Zimmer-Nr.: 1.85
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Michael Stattmann
Zimmer-Nr.: 1.85
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Martina Peitz
Zimmer-Nr.: 1.84
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Julia Engler
Zimmer-Nr.: 1.84
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Beatrice Ländler
Zimmer-Nr.: 2.28
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Adoptions- und Pflegekinderwesen
Melden Sie sich hier, wenn Sie Interesse haben ein Pflegekind aufzunehmen
Aufruf
Das Team des Pflegekinderdienstes sucht Menschen, die ein Kind aufnehmen können – entweder für kurze Zeit (als Bereitschaftspflege) oder dauerhaft (als Pflegefamilie).
Wer kann sich als Pflegeeltern melden?
Familien, Paare und auch Einzelpersonen
- Keine spezielle Ausbildung erforderlich
- Finanzieller Ausgleich in Höhe von bis zu 1.200 Euro pro Monat (steuerfrei)
- Fachliche Begleitung und professionelle Unterstützung durch den Pflegekinderdienst
Interesse? Unser Pflegekinderdienst freut sich über jeden Anruf (08631/699-494) und jede E-Mail: eva.obermaierlra-mue.de
Teamleitung
Eva Obermaier
Zimmer-Nr.: 1.81
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Warum brauchen Kinder Pflegeeltern?
Immer wieder können Kinder aus verschiedenen Gründen für begrenzte Zeit oder auf Dauer nicht bei ihrer Familie aufwachsen. Damit diese Kinder aber dennoch innerhalb eines familiären Rahmens die notwendige Zuwendung und Aufmerksamkeit durch feste Bezugspersonen erfahren, sucht der Pflegekinderdienst geeignete Pflegeeltern.
Welche Formen der Pflege gibt es?
Bereitschaftspflege
Dabei erklären sich die Pflegefamilien dazu bereit, kurzfristig ein Kind bei sich aufzunehmen. In dieser Zeit muss geklärt werden, ob das Kind wieder zu seinen Eltern zurückkehren kann oder ob es eventuell in Dauerpflege in einer anderen Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht werden muss. Die Bereitschaftspflege kann somit ein paar Tage bis mehrere Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate dauern. Teilweise haben die Kinder, die in Bereitschaftspflege untergebracht werden, gerade eine Krisensituation durchlebt und benötigen deshalb besonders viel Fürsorge.
Kurzzeitpflege
Eine weitere Form der Pflege ist die Kurzzeitpflege bei Krankenhaus-, Kur- oder Auslandsaufenthalten der Eltern. Die Kurzzeitpflege dauert in der Regel bis zu drei Monate.
Vollzeitpflege
Nimmt man ein Kind in Vollzeitpflege bei sich auf, kann dies zeitlich befristet oder unbefristet sein. In der Regel ist das Ziel die Rückführung des Kindes zur Herkunftsfamilie. Für die Zeit, in der das Kind nicht bei seiner Herkunftsfamilie leben kann, dies können mehrere Monate oder Jahre sein, lebt es in der Pflegefamilie und hat dort seinen Lebensmittelpunkt. Kann keine Rückführung zu den leiblichen Eltern stattfinden, wächst das Kind meist bis zur eigenen Selbständigkeit in der Pflegefamilie auf.
Intensivpädagogische Vollzeitpflege (IPV)
In intensivpädagogischer Vollzeitpflege werden Kinder mit besonders hohem Förderbedarf untergebracht. Dies setzt besondere erzieherische Fähigkeiten und eine pädagogische/psychologische od. pflegerisch/medizinische Ausbildung voraus.
Wie erleben Pflegekinder ihre Situation?
Pflegekinder sind Kinder zweier Eltern. Sie haben eine Herkunftsfamilie, zu der sie sich mehr oder weniger stark zugehörig fühlen. Den Kindern muss die Möglichkeit offen stehen, den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern aufrechtzuerhalten. Die Häufigkeit und Art des Kontakts zur Herkunftsfamilie des Kindes wird individuell geregelt. Das Kind sollte jedoch das Gefühl haben, dass beide Welten nebeneinander existieren dürfen.
Welche grundlegenden Kriterien müssen erfüllt sein, um Pflegeeltern werden zu können?
Zu allererst sollten Sie genügend Zeit und Geduld haben, um einem Kind ein sicheres Zuhause geben zu können. Besonders zu Beginn benötigen Pflegekinder viel Zuwendung und Aufmerksamkeit. Indem Sie dem Kind Liebe und Geborgenheit vermitteln, schaffen Sie bereits die ersten Rahmenbedingungen, damit es sich bei Ihnen einleben und wohlfühlen kann.
Sie müssen nicht verheiratet sein. Auch unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, sowie Alleinstehende können ein Pflegekind aufnehmen.
Ihre wirtschaftlichen Lebensverhältnisse sollten gesichert sein und Sie sollten ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben.
Ebenso sollten Sie dazu bereit sein, Kontakte des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie zu unterstützen und falls nötig das Kind bei einer Rückführung zu seinen leiblichen Eltern zu begleiten.
Welche Fragen sollten Sie sich stellen?
- Warum wollen wir ein Pflegekind aufnehmen?
- Haben wir genügend Zeit, Geduld und Platz, um einem Kind ausreichend Zuwendung zu geben?
- Können wir uns auf das Kind mit all seinen Fähigkeiten und Schwierigkeiten einlassen?
- Können wir Liebe und Geborgenheit geben und gleichzeitig bereit sein, das Kind wieder in die Herkunftsfamilie zu entlassen?
- Sind wir in der Lage, Herkunftsfamilien aus anderen sozialen Schichten oder Nationen zu akzeptieren?
- Sind wir bereit, die Kontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern positiv zu unterstützen?
- Sind wir genügend belastbar und konfliktfähig?
- Sind wir zu einer Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie und anderen Fachdiensten bereit?
- Bringen wir die Bereitschaft mit, an Fortbildungsangeboten teilzunehmen?
- Sind wir materiell genügend abgesichert?
Welche Hilfen bietet der Pflegekinderdienst?
- Wir bereiten Sie im Rahmen eines Seminars sowie intensiver gemeinsamer Gespräche auf Ihre Aufgabe als Pflegeeltern vor.
- Wir beraten und begleiten Sie bei der Kontaktanbahnung mit dem Kind.
- Wir stehen als Vermittler zwischen dem Kind, den leiblichen Eltern und Ihnen im Interesse des Kindes zur Verfügung.
- Wir sehen es als unsere Aufgabe an, mit den Pflegekindern, den leiblichen Eltern und Ihnen zusammen neue Perspektiven zum Wohl des Kindes zu entwickeln.
- Wir stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen
- Wir unterstützen Sie finanziell mit Pflegegeld und Zuschüssen zu besonderen Anlässen.
- Wir bieten regelmäßige Fortbildungen zum Thema Pflegekinder an.
- Wir bieten Supervisionsgruppen für Pflegeeltern an, in welchen die individuellen Problemlagen bearbeitet werden können und Sie sich mit anderen Pflegeeltern austauschen können.
- Wir begleiten Sie, wenn das Pflegeverhältnis endet.
Ansprechpartnerinnen Pflegekinderwesen
Manuela Haber-Pscheidl
Zimmer-Nr.: 1.81
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Kerstin Jäger
Zimmer-Nr.: 1.80
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Eva Obermaier
Zimmer-Nr.: 1.81
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Klaudia Reip
Zimmer-Nr.: 1.83
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Claudia Windbühler
Zimmer-Nr.: 1.83
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Mareike Daumoser
Zimmer-Nr.: 1.55
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Melanie Thürmer
Zimmer-Nr.: 1.55
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Ansprechpartnerin Adoption
Kerstin Jäger
Zimmer-Nr.: 1.80
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Verfahrenslotsen
Mit den Verfahrenslotsinnen und -lotsen stehen im Amt für Jugend und Familie zukünftig spezialisierte Beraterinnen und Berater zu Verfügung, die Eltern und junge Menschen mit Behinderungen sozialgesetzbuchübergreifend beraten und bei der Antragstellung sowie im laufenden Antragsverfahren unterstützen.
- Verfahrenslotsinnen und -lotsen bieten Beratung über Rechte und mögliche Ansprüche bzw. Hilfen (kostenlos und freiwillig).
- Verfahrenslotsinnen und -lotsen vermitteln Ansprechpartner und Angebote im Landkreis Mühldorf am Inn.
- Verfahrenslotsinnen und -lotsen helfen im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen bei der weiteren Entwicklung eines tragfähigen Netzwerkes für junge Menschen mit Behinderung im Landkreis Mühldorf a. Inn
- Verfahrenslotsinnen und -lotsen begleiten zu Terminen und bei der Teilnahme am Planverfahren.
Darüber hinaus unterstützten Verfahrenslotsinnen und -lotsen den aktuellen Prozess der Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen mit Behinderung.
Hier finden Sie den Flyer zu den Verfahrenslotsinnen im Jugendamt Mühldorf.
Ansprechpartnerinnen
Petra Rüde
Zimmer-Nr.: 1.27
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Jugendhilfe im Strafverfahren
Verständlicherweise löst ein Strafverfahren für die betroffene jungen Menschen und deren Angehörige oftmals Unklarheiten, Verunsicherung, vielleicht auch Ängste vor den Folgen aus. Es gibt Fragen, wie es weitergehen soll.
Hier kann die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) unterstützend und entspannend einwirken, da die Jugendhilfe im Strafverfahren die Verfahrensabläufe erklärt und so verständlicher macht.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst.
Gesetzliche Grundlagen für die sozialarbeiterische Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren sind: das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Kinder- & Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII).
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein kostenloses Beratungs-Angebot für Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien.
Bei Jugendlichen (14-17) und Heranwachsenden (18-20), die ein Strafverfahren zu erwarten haben, ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) mit wesentlichen Mitwirkungsrechten beteiligt.
Von Bedeutung ist dabei das Alter zum Zeitpunkt der Straftat(en)!
Die Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) sind:
- Jugendliche und Heranwachsende (und wenn dies gewünscht wird auch deren Eltern) im gesamten Verfahren zu beraten und in der Hauptverhandlung zu begleiten.
- über verschiedene Verfahrensabläufe und mögliche rechtliche Folgen zu informieren und weitere Schritte zu erklären,
- die persönliche Lebenslage, die Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Entscheidungen, soziales Umfeld, Stationen im "Lebenslauf" und die Einstellungen zur Tat zu hinterfragen um Hintergründe vor dem Gericht zur Sprache bringen zu können
- Die JuHiS hat einen vollkommen anderen Auftrag als ein Rechtsanwalt/ Verteidiger. Sie ist weder Anwalt des / der Beschuldigten noch Erfüllungsgehilfe der Strafverfolgungsorgane. Ihre Aufgabe ist vielmehr erzieherische Gesichtspunkte in das Verfahren einzubringen.
- Die JuHiS ist fachliche Beratung aus Sicht der "Jugendhilfe" und kann Unterstützungen einleiten; wie z. B.: Familienberatung, Drogenberatung, Einzelbetreuung, Gruppenarbeit.
- Die JuHiS kann dem Gericht geeignete "erzieherische Maßnahme und Hilfen" vorschlagen
- Die JuHiS begleitet und betreut, wenn gewünscht, vor, während und nach der Verhandlung, kann auch über längere Zeit hinweg Kontakt halten, wenn Interesse und Bedarf besteht
- Die JuHiS organisiert und vermittelt „gemeinnützige Arbeitsleistungen, Schadenswiedergutmachung, Einzelbetreuung, Gruppenarbeit" und andere mögliche Maßnahmen im Jugendrecht.
- Die JuHiS prüft und leitet bei Bedarf passende Maßnahmen der Jugendhilfe, so z. B. Betreuungsweisung, soziale Gruppenarbeit, ein oder stellt Kontakte zu anderen Fachdiensten her.
- Die JuHiS überwacht und delegiert die Einhaltung richterlicher Weisungen und Auflagen, wie "gemeinnützige Arbeit", Schadenswiedergutmachung, Drogenberatungsgespräche, Drogentests an geeignete Fachstellen.
- Die JuHiS gibt in der Hauptverhandlung eine mündliche Stellungnahme ab, beschreibt erzieherische Gesichtspunkte und soziales Umfeld der Jugendlichen oder Heranwachsenden und gibt einen Vorschlag zur Ahndung ab.
- Die JuHiS führt außergerichtliche Verfahren wie Diversionen und d.h. Verfahren durch, bei denen es ohne Gerichtsverhandlungen zu Verfahrenseinstellungen kommen kann, die aber für den Beschuldigten nicht folgenlos bleiben.
- Die JuHiS begleitet während einer Untersuchungshaft und bietet Hilfe bei der Entlassvorbereitung nach der Verbüßung einer Jugendstrafe an.
- Die JuHiS bietet Eltern von strafunmündigen Kindern Beratungen an.
Um ihre Aufgabe ausfüllen zu können benötigt die Jugendhilfe im Strafverfahren viele, ausführliche Informationen, um wichtige Hintergründe und besondere Umstände mit in das Verfahren einzubringen. Dazu sind Gespräche nötig um die nötigen Sozialdaten zu erheben. Berücksichtigt wird dabei natürlich der Datenschutz.
Ablauf einer Jugendgerichtsverhandlung
Vorbemerkungen: Ist der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren alt gewesen, findet die Hauptverhandlung zu dessen Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
War der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat über 18 Jahre alt, ist bei der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit zugelassen.
Ein Anwalt ist in einer Jugendgerichtsverhandlung nicht zwingend erforderlich (außer, wenn den jungen Menschen Verbrechenstatbestände zur Last gelegt werden, bei denen eine Pflichtverteidigung erforderlich ist, oder Fallgestaltungen gemäß § 86 JGG eintreten). Jeder Jugendliche oder Heranwachsende hat das Recht sich einen Rechtsanwalt zu bestellen, im Falle einer Verurteilung oder einer Einstellung müssen die Kosten dafür vollständig übernommen werden. Im Falle eines Freispruchs fallen die Anwaltskosten der Staatskasse zur Last.
Ausschlaggebend für die Höhe der Ahndung sind der Eindruck, den der Beschuldigte auf den vorsitzenden Richter macht, aber auch natürlicherweise die Tat, die dem Beschuldigten zur Last gelegt wird.
Bei Gericht herrscht keine „Kleiderordnung“, d.h. niemand muss sich „verkleiden“. Ziehen Sie doch einfach die Kleidung zur Hauptverhandlung an, die sie auch normalerweise tragen.
Ein kleiner Tipp: Mützen, Caps bitte abnehmen, Smartphones ausschalten und Kaugummis aus dem Mund nehmen. Hier reagieren Richter oft allergisch.
Und nun beginnt es endlich...
- Alle Verfahrensbeteiligten werden in den Gerichtssaal gerufen. Die Zeugen werden belehrt, dass sie verpflichtet sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen und dass sie mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben, wenn sie willentlich falsche Angaben zur Sache machen.
Anschließend werden die Zeugen aus dem Sitzungssaal geschickt. - Zu Beginn der Hauptverhandlung werden dem Beschuldigten vom vorsitzenden Richter zunächst einige Fragen zu den persönlichen Verhältnissen gestellt (Geburtsort, Geburtsdatum, Wohnort, Anschrift, beruflicher oder schulischer Status).
- Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift.
- Es erfolgt die Feststellung, ob die Anklageschrift und die Ladung fristgemäß zugestellt wurden.
- Der Beschuldigte wird vom vorsitzenden Richter befragt, ob er sich zu den ihm zur Last gelegten Tat(en) äußern will. Eine Pflicht hierzu besteht nicht, erhöht aber den Aufwand des Gerichts und kann unter Umständen dazu führen, dass der Eindruck entsteht, dass das Unrecht der Tat nicht eingesehen oder bereut wird. Dies kann dann dazu führen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen gewisse Auflagen nicht in Betracht kommt. Wenn der Angeklagte sich äußern will, werden zunächst vom Richter und anschließend vom Staatsanwaltschaft Fragen zur Tat bzw. deren Begehung gestellt (Beweggründe zur Begehung der Tat, Tatablauf, etc.). Wichtig ist auch das „Nachtatverhalten“, z.B. ob sich der Beschuldigte bei dem / der Geschädigten entschuldigt hat, eine Schadenswiedergutmachung erfolgt ist usw.
- Eventuelle Zeugen werden in den Sitzungssaal gerufen und werden vom vorsitzenden Richter und vom Vertreter der Staatsanwaltschaft zu ihren Beobachtungen zur Tat befragt. Nach ihrer Befragung haben die Zeugen bei nichtöffentlichen Verhandlungen den Sitzungssaal zu verlassen. Bei öffentlichen Verhandlung können sie im Zuhörerraum Platz nehmen und dem weiteren Verlauf der Verhandlung folgen.
- Die Auszüge aus dem Erziehungsregister (und bei Straßenverkehrsdelikten dem Straßenverkehrszentralregister) werden verlesen.
- Die Jugendhilfe im Strafverfahren erstattet ihren Bericht und gibt einen Ahndungsvorschlag ab.
- Der Staatsanwalt führt aus warum er den Angeklagten für schuldig oder unschuldig hält, was zugunsten aber auch zulasten des Beschuldigten spricht und welche Strafe als angemessen für die Tat erscheint.
- Der Verteidiger, falls ein Anwalt bei der Hauptverhandlung zugegen sein sollte, stellt die Sachlage aus der Sicht des Angeklagten dar und macht auch einen Vorschlag zur Ahndung.
- Bei Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten, sofern sie bei der Hauptverhandlung zugegen sein sollten, die Möglichkeit eines „letzten Wortes“.
- Der Angeklagte hat das letzte Wort.
- Der Richter legt das Urteil nieder. Bei Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht und der Jugendkammer zieht sich der vorsitzende Richter mit den Jugendschöffen zur Beratung zurück.
- Das Urteil wird verkündet.
Wegen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Schreibform verwendet
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren:
Im Vorverfahren:
- Beratungsgespräche für straffällige Kinder (bis 14 J.) und ihre Eltern
- Vermittlung an andere Fachbereiche
- Gespräche und Betreuung für straffällige Jugendliche und Heranwachsende
Im Hauptverfahren:
- Stellungnahme zum Entwicklungsverlauf und zur Persönlichkeit des Täters sowie zu dessen familiären und außerfamiliären Umwelteinflüssen
- Vorschläge an das Gericht über Strafmaß und Resozialisierungsmaßnahmen
- Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere bei Heranwachsenden zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Nach Abschluss des Verfahrens:
- Einteilung zu verhängten Arbeitsauflagen/Weisungen
- Kontaktpflege zu Probanden auf Wunsch
- Betreuung während der Bewährungszeit
- Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer
(*JuHiS bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren war bisher unter dem Begriff Jugendgerichtshilfe bzw. JGH bekannt)
Zuständigkeit nach Ort:
Chiara Schusterbauer | Detlef Dressnandt | Robert Hofmann |
Aschau a. Inn | Kraiburg a. Inn | Ampfing |
Buchbach | Mettenheim | Waldkraiburg |
Egglkofen | Mühldorf a. Inn | |
Erharting | Niederbergkirchen | |
Gars a. Inn | Niedertaufkirchen | |
Haag i. OB | Polling | |
Heldenstein | ||
Jettenbach | ||
Kirchdorf | ||
Lohkirchen | ||
Maitenbeth | ||
Neumarkt-St. Veit | ||
Oberbergkirchen | ||
Oberneukirchen | ||
Obertaufkirchen | ||
Rattenkirchen | ||
Rechtmehring | ||
Reichertsheim | ||
Schönberg | ||
Schwindegg | ||
Taufkirchen | ||
Unterreit | ||
Zangberg |
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner
Chiara Schusterbauer
Zimmer-Nr.: 1.53
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Detlef Dressnandt
Zimmer-Nr.: 1.53
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Robert Hofmann
Zimmer-Nr.: 1.53
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn