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Schwangerenberatung

Herzlich Willkommen bei der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt - Landratsamt Mühldorf a. Inn.

Wir informieren und beraten - kostenfrei und anonym.

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Allgemeine Schwangeren­beratung

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Schwanger­schafts­abbruch

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Vertrauliche Geburt

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Elterngeld, Elternzeit & Co.

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Finanzielle Hilfen

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Verhütung & Familienplanung

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Über Uns

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Kontakt & Terminvereinbarung

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Downloads & weiterführende Links

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Allgemeine Schwangerenberatung

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Gerade in schwierigen Situationen kann eine Begleitung von einer neutralen Beratungsfachkraft hilfreich sein.


Wir sind da für Frauen und Männer, werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende.
Unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Glaube, Beeinträchtigung oder sexueller Identität.


Wir begleiten vor und nach der Geburt, nach einem Schwangerschaftsabbruch oder in schwierigen Lebenssituationen. Sie müssen auch nicht schwanger sein, um zu uns zu kommen.
Die Möglichkeit besteht auch, wenn Sie einen oder eben keinen Kinderwunsch haben.


Wir beraten und informieren Sie auch gerne wenn Sie z.B.:

  • ganz allgemein Fragen zur Schwangerschaft haben
  • sich Gedanken über vorgeburtliche Untersuchungen machen oder
  • eine Behinderung des Kindes im Raum steht
  • mit Ihrem Partner oder Angehörigen Probleme haben
  • sich über die Geburt des Kindes gar nicht so richtig freuen können


Wir unterliegen der Schweigepflicht, beraten kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.

Um auch ausreichend Zeit für Sie und Ihr Anliegen zu haben, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sie sind ungewollt schwanger und denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach?
Wir beraten Sie gerne in einem vertraulichen Gespräch und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.

Mit unserer Beratung wollen wir Sie mit Ihren Sorgen nicht alleine lassen. Gerne geben wir Hilfestellung bei der Klärung und Bewältigung Ihrer Probleme und informieren sachlich und neutral.Die Entscheidung bleibt immer bei Ihnen, wir beraten Sie ergebnisoffen.

 

Auf Wunsch erhalten Sie am Ende des Gesprächs die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung nach § 219 StGB. Hierfür benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument.

 

Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch können Sie sich an uns wenden.
 

Ein Gespräch bei uns ist immer kostenfrei und auf Wunsch anonym möglich.

Schwanger - und keiner darf es erfahren?

Scheuen Sie sich nicht - melden Sie sich bei uns. Wir lassen Sie nicht allein mit Ihrer Angst und Verzweiflung.
Sie müssen Ihr Kind nicht heimlich, ohne medizinische Begleitung, zur Welt bringen.

Wir helfen Ihnen und schützen Sie und Ihr Kind vertraulich und kostenlos. Wir kennen viele Hilfsangebote
und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Sie können sicher sein, niemand wird von dem Gespräch erfahren - weder Familie und Angehörige,
Arbeitgeber, noch Ämter, Behörden oder Krankenkassen.

Abends oder am Wochenende ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym & sicher" rund um die Uhr
erreichbar unter:

Tel.-Nr.: 0800 40 40 020

 

Elterngeld, Elternzeit & Co.

Durch eine Schwangerschaft ergeben sich verschiedene Ansprüche auf staatliche finanzielle Leistungen.

Ein kurzer Überblick über Regelungen und Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt:       

  •     Mutterschutzbestimmungen und Mutterschaftsgeld        
  •     Elternzeit und Elterngeld
  •     Kindergeld und Kinderzuschlag
  •     Familiengeld
  •     Ggf. Wohngeld, Bürgergeld, ...

Gerne informieren wir Sie über die Anspruchsvoraussetzungen und Antragsmodalitäten.
Wir vermitteln Sie an die zuständigen Stellen und bieten bei Bedarf auch Unterstützung bei der Inanspruchnahme.

In unserem online Webmeeting "Rund um Recht und Geld" informieren wir über
gesetzliche Leistungen wie z.B. Elterngeld und Elternzeit. Zudem haben Sie die Möglichkeit dort Fragen zu stellen.

Die Termine finden regelmäßig statt und beginnen jeweils um 17.30 Uhr (Dauer ca. 60 Minuten).

Anmeldung über folgendes Formular  – oder per Mail an schwangerlra-mue.de

Anmeldung zum online Webmeeting "Rund um Recht und Geld"

Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Unabhängig von staatlichen Leistungen haben wir die Möglichkeit, bei Bedarf einen Antrag bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" für Sie zu stellen.
Möglich sind Beihilfen, die in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen wie z. B. Umstandskleidung oder Babyausstattung. Bei besonderem Bedarf arbeiten wir auch mit anderen Stiftungen zusammen.


Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass Sie sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden und bereit sind eine Beratung währen der Schwangerschaft, also vor der Geburt, in Anspruch zu nehmen.


Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Verhütungsmittelfonds

Bei Fragen zu Sexualität, Verhütung oder Familienplanung können Sie sich alleine oder
als Paar gerne an uns wenden. Wir beraten zu Hilfsangeboten und unterstützen Sie bei der Klärung
Ihrer Fragen, Wünsche und Bedürfnisse.

Verhütungsmittelfonds - Landkreis Mühldorf a. Inn

Sie wohnen im Landkreis Mühldorf und möchten langfristig eine sichere Verhütungsmethode?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit einer Kostenübernahme für verschiedene Langzeitverhütungsmittel wie
Hormon-/Kupferspirale, Langzeitimplantat oder Dreimonatsspritze.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass Sie

  •     mind. 22 Jahre alt sind
  •     Wohnsitz: Landkreis Mühldorf
  •     Sozialleistungen nach SGB II / XII oder
  •     Leistungen für Asylbewerber (AsylbLG) oder
  •     Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag oder
  •     BAFöG / BAB beziehen
  •     oder sich in einer sonstigen schwerwiegenden Notlage befinden


Der Verhütungsmittelfonds ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Landkreises Mühldorf a. Inn.
Es besteht kein Rechtsanspruch.

 

 

Wir...

… beraten kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.

… sind Sozialpädagoginnen (Diplom FH oder B.A.) mit mehreren Zusatzqualifikationen.

… unterliegen der Schweigepflicht.

… beraten respektvoll und ergebnisoffen – es geht um Ihre Entscheidung.

… sind offen für alle – unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Indentität, Herkunft oder Glaube.

Terminvereinbarung

Um ausreichend Zeit für Sie zu haben, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Termine können für diese Zeiträume vereinbart werden:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Im Ausnahemfall können wir auch Termine außerhalb dieser Zeiten anbieten.

Zusätzlich sind wir in unseren Bürgerbüros für Sie da:

Bürgerbüro Haag:
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 8:00 - 12:00 Uhr – telefonische Anmeldung erforderlich.

Bürgerbüro Waldkraiburg:
Jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 8:00 - 12:00 Uhr – telefonische Anmeldung erforderlich.

 

Gerne beraten wir Sie auch im Rahmen von online Sprechstunden.
Einen Termin können Sie unter Online-Terminvereinbarung buchen.
Im Anschluss erhalten Sie dann eine E-Mail mit einem Link, der Sie direkt zur Sprechstunde führt.

 

Zudem können Sie Ihre Anfrage jederzeit per E-Mail unter schwanger(at)lra-mue.de an die Beraterinnen der Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt-Gesundheitsamt Mühldorf stellen.

 

Ansprechpartnerinnen

Carola John-Hofmann

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.56
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-526
carola.john-hofmannlra-mue.de

Nachricht schreiben

Bianca Ott

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.60
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-518
bianca.ottlra-mue.de

Nachricht schreiben

Sylvia Wimmer

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.52
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-527
sylvia.wimmerlra-mue.de

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Downloads & Links

Hier finden Sie Links zu detaillierten Informationen und wichtigen Anträgen.

CHECKLISTE SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT
 

Überblick über Themen vor und nach der Geburt.

Allgemeine Informationen rund um Schwangerschaft und Geburt

Informationen zu Elterngeld und Elternzeit

Überblick über Leistungen für Familien

 

Anträge finden Sie unter:

Elterngeld

Kindergeld

Kinderzuschlag