Mit diesem Formular können Sie die Restmüll- und Papierbehälter an-, um- und abmelden und uns auch einen Eigentümerwechsel mitteilen. Restmülltonnen können nur mit der Unterschrift des Eigentümers beantragt werden.
Unter Anwendung von elektrischem Strom darf nur mit Erlaubnis des Landratsamtes gefischt werden. Die Erlaubnis kann auf Antrag und nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.