Aktuelles

Neue Formulare aufgrund geänderter Bayerischer Bauordnung

Aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO)  zum 01.02.2021 wurden die Formulare geändert und angepasst, die in der Bauvorlagenverordnung bekannt gegeben sind. Anträge auf Baugenehmigung, auf Abgrabungsgenehmigung und auf Vorbescheid, die Vorlage im Verfahren der Genehmigungsfreistellung, die Beseitigungsanzeige sowie die Anzeige des Baubeginns und der Nutzungsaufnahme sind ab 01.03.2021 nur unter Verwendung dieser Vordrucke einzureichen. Die aufgeführten Sachverständigen-Bescheinigungen dürfen nur unter Verwendung dieser Vordrucke ausgestellt werden.

Hier geht's zu den Formularen.