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Online-Antrag
nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.Dazu ist es erforderlich, dass Sie die im Internet bereit gestellte Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.