Leichte Sprache
Gebärdensprache
Veranstaltungskalender
Öffnungszeiten

Organisation und Jugendhilfeplanung

Das Jugendamt - Leitung und Aufgabe

Hier steht der Titel

Das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat gesetzlich bestimmte Aufgaben zu erledigen (Kinder- und Jugendhilfegesetz - Sozialgesetzbuch VIII). Im Rahmen dieser Aufgaben berät und unterstützt das Amt für Jugend und Familie Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien in den verschiedensten Lebenslagen. Dabei reicht das Angebot an Dienstleistungen von Auskunftserteilungen über Beratung in Erziehungsfragen bis hin zur Vermittlung geeigneter Hilfen und Maßnahmen. Sämtliche Leistungen tragen zum Erhalt und zur Förderung des Kindeswohls bei und unterliegen der handlungsleitenden Maxime:

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§ 1 KJHG)

Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen?

Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf!

 

Sitz des Amtes für Jugend und Familie:
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift:
Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn
Postfach 14 74
84446 Mühldorf a. Inn
Telefon: (0 86 31) 699-770
Fax: (0 86 31) 699-699
e-Mail:  jugendamtlra-mue.de

 

Leitung:

Fachbereich 23

Fachbereich 23
Jugendamt - Verwaltung

Florian Otten

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.58
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-319
florian.ottenlra-mue.de

Nachricht schreiben

Fachbereich 24

Fachbereich 24
Jugendamt - Kindheit und Jugend
Fachbereich 25
Jugendamt - Soziale Dienste

Florian Otten

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.58
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-319
florian.ottenlra-mue.de

Nachricht schreiben

Matthias Ettinger

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.64
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-440
matthias.ettingerlra-mue.de

Nachricht schreiben

Michael Steingasser

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 2.35
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-794
michael.steingasserlra-mue.de

Nachricht schreiben

Stellvertreter/Stelvertreterinnen der Fachbereichsleitungen:

(Kopie 4)

Stefan Laub

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.52
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-908
stefan.laublra-mue.de

Nachricht schreiben

Caroline Puffer

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.105
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631)699-698
caroline.pufferlra-mue.de

Nachricht schreiben

Eva Obermaier

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.81
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-494
eva.obermaierlra-mue.de

Nachricht schreiben

Jugendhilfeplanung

Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers

  • Feststellung des Bestandes an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendhilfe im Landkreis
  • Ermittlung des Bedarfes an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendhilfe im Landkreis für einen mittelfristigen Zeitraum unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Sorgeberechtigten
  • Aufzeigen von Maßnahmen und Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung

Ansprechpartner:

(Kopie 3)

Bianca Reiss

Jugend und Familie
Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.105
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-703
bianca.reisslra-mue.de

Nachricht schreiben

Christiane Deinlein

Lernen vor Ort
Nebengebäude Schulamt

Zimmer-Nr.: 13
Kellerberg 9
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-549
christiane.deinleinlra-mue.de

Nachricht schreiben

Handbuch Kinderschutz im Landkreis Mühldorf a. Inn

Seit 1.1.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft.

Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist nunmehr in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Nur ein funktionierendes System kann einen effektiven Kinder- und Jugendschutz gewährleisten. Die Umsetzung der Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes und die Vereinheitlichung der Fachstandards soll im Landkreis Mühldorf a. Inn zukünftig durch die Nutzung des Handbuchs Kinderschutz unterstützt werden. Mit dem Handbuch, das das Amt für Jugend und Familie zusammengestellt hat, sollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Einrichtungen des Landkreises in Ihrer täglichen Arbeit Handlungssicherheit erhalten, wenn sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Das Handbuch Kinderschutz können Sie hier herunterladen:

Übersichtsblatt

01 Was heißt Kindeswohlsgefährdung

02 Rechtliche Grundlage

03 Vereinbarungen nach §8a und §72a SGB VIII

04 Anzeichen für eine Kindeswohlsgefährdung

05 Gefährdungseinschätzung

06 Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlsgefährdung - Was kann ich tun

07 Vorgehen im Amt für Jugend und Familie bei einer Meldung

08 Funktion und Tätigkeit einer Insoweit erfahrenen Fachkraft

09 Handlungsschritte und Dokumentation

10 Notfallplan

11 Partner im Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls

12 ABC zum Kindeswohl

Impressum

Das könnte Sie auch interessieren