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Überschwemmungsgebiete

Festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis mit Festsetzungen und Karten:

Überschwemmungsgebiet Inn

Überschwemmungsgebiet Inn

Inn - Festgesetztes Überschwemmungsgebiet

Für den Inn im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde das Überschwemmungsgebiet zwischen Jettenbach und der Landkreisgrenze zu Altötting berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets finden Sie in den folgenden Amtsblättern (pdf-Dateien.

Ursprüngliche Festsetzung von 2017: Amtsblatt Nr. 27 vom 23.08.2017

Änderungsverordnung vom 29.07.2020: Amtsblatt Nr. 24 vom 29.07.2020

Änderungsverordnung vom 06.07.2022: Amtsblatt vom 06.07.2022

Im Anschluss finden Sie das gesamte aktuelle Kartenmaterial im .pdf-Format, die erste Datei ist eine Übersichtskarte, anhand derer Sie die entsprechende Detailkarte auswählen können (K1 bis K13, von West nach Ost sortiert):

Übersichtskarte

Detailkarte K1

Detailkarte K2

Detailkarte K3

Detailkarte K4

Detailkarte K5

Detailkarte K6

Detailkarte K7

Detailkarte K8Detailkarte K9Detailkarte K10Detailkarte K11Detailkarte K12
Detailkarte K13     
Überschwemmungsgebiet Isen

Überschwemmungsgebiet Isen

Isen - festgesetztes Überschwemmungsgebiet

Für die Isen im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde das Überschwemmungsgebiet zwischen den Landkreisgrenzen (Erding im Westen, Altötting im Osten) berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext zur Festsetzung des Gebiets finden Sie im folgenden Amtsblatt vom 05.05.2019, das in Teilen mit dem Amtsblatt vom 03.07.2024 geändert wurde:

Amtsblatt Nr. 16 vom 05.06.2019

Amtsblatt Nr. 23 vom 03.07.2024

Im Anschluss finden Sie das gesamte Kartenmaterial im .pdf-Format, die ersten beiden Dateien sind Übersichtskarten (ca. 6 MB Dateigröße), anhand derer Sie die entsprechende Detailkarte (K1 bis K18, von West nach Ost sortiert) auswählen können:

Übersichtskarte 1

Übersichtskarte 2

Detailkarte K1Detailkarte K2Detailkarte K3Detailkarte K4Detailkarte K5
Detailkarte K6Detailkarte K7Detailkarte K8Detailkarte K9Detailkarte K10
Detailkarte K11Detailkarte K12Detailkarte K13Detailkarte K14Detailkarte K15
Detailkarte K16Detailkarte K17Detailkarte K18  
Überschwemmungsgebiet Rott

Überschwemmungsgebiet Rott

Rott - Festgesetztes Überschwemmungsgebiet

Für die Rott im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde das Überschwemmungsgebiet zwischen der Brücke bei Brodfurth und der Landkreisgrenze zum Landkreis Rottal-Inn berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets finden Sie im folgenden Amtsbatt:

Amtsblatt Nr. 19 vom 20.06.2018

Im Anschluss finden Sie das gesamte Kartenmaterial im .pdf-Format, die erste Datei ist eine Übersichtskarte, anhand derer Sie die entsprechende Detailkarte auswählen können (K1 bis K7, von West nach Ost sortiert):

Übersichtskarte

Detailkarte K1

Detailkarte K2

Detailkarte K3

Detailkarte K4

Detailkarte K5

Detailkarte K6

Detailkarte K7

 
Überschwemmungsgebiet Hirschbach

Überschwemmungsgebiet Hirschbach

Hirschbach - festgesetztes Überschwemmungsgebiet

Für den Hirschbach in den  Landkreisen Mühldorf a. Inn und Altötting wurde das Überschwemmungsgebiet ab der Bahnlinie bis zur Mündung in den Inn auf dem Gebiet der Gemeinden Polling und Teising durch Verordnung vom 27.10.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 28 des Landkreises Mühldorf a. Inn vom 31.10.2023,  festgesetzt:

Amtsblatt Nr. 28 vom 31.10.2023 des Landkreises Mühldorf a. Inn

Nachfolgend können Sie Einsicht in eine Übersichtskarte mit 2 Detailkarten nehmen. Hieraus ergeben sich die genauen Grenzen des Überschwemmungsgebietes.

Übersichtskarte_Ü1

Detailkarte_K01Detailkarte_K02
Überschwemmungsgebiet Grünbach

Überschwemmungsgebiet Grünbach

Grünbach – vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet

Für den Grünbach im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde ein Überschwemmungsgebiet von Flusskilometer 0,000 bis 11,000 berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes finden Sie in folgendem Amtsblatt:

Amtsblatt Nr. 94 vom 22.12.2021

Für die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wird ein gesondertes Verfahren durchgeführt.

Im Anschluss finden Sie das gesamte aktuelle Kartenmaterial im pdf-Format:

Übersichtskarte

Detailkarte K1

Detailkarte K2

Detailkarte K3

Detailkarte K4

Detailkarte K5

Detailkarte K6

Detailkarte K7

 
Überschwemmungsgebiet Wanklbach

Überschwemmungsgebiet Wanklbach

Wanklbach – vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (Wildbachgefährdungsbereich)

Für den Wanklbach im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde ein Überschwemmungsgebiet ab Höhe des Grundstückes Flur-Nr. 846, Gemarkung Taufkirchen, bis zur Mündung in den Inn berechnet und in den nachfolgenden Plänen dargestellt. Den genauen Bekanntmachungstext der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes finden Sie in folgendem Amtsblatt:

Amtsblatt Nr. 11 vom 09-02-2022

Für die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wird ein gesondertes Verfahren durchgeführt.

Im Anschluss finden Sie das gesamte aktuelle Kartenmaterial im .pdf-Format:

Detailkarte K1 Südlicher BereichDetailkarte K2 Nördlicher Bereich

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG). Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser. Dieses wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten.

Informationen zu laufenden Verfahren finden Sie hier


Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Überschwemmungsgebiet

In Überschwemmungsgebieten gelten - neben den in der jeweiligen Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung aufgeführten Rechtswirkungen - besondere Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen insbesondere auch Heizöllagertanks, die hochwassersicher aufgestellt oder gesichert werden müssen und unterirdisch aufgestellt immer, oberirdisch aufgestellt bei einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern einmalig vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend alle 5 Jahre prüfpflichtig sind. Seit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom Juli 2017 (Inkraftgetreten im Januar 2018) ist die Errichtung von neuen Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten verboten (siehe § 78c WHG). Bestehende Heizölverbraucheranlagen in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen hochwassersicher nachgerüstet werden.

 

 

Zuständig im Landratsamt:

Claudia Huber

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Teamleitung Wasserrecht, Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.22
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-326
claudia.huberlra-mue.de

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Erich Filler

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.23
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-457
erich.fillerlra-mue.de

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Links zum Thema

Umweltatlas Bayern, Überschwemmungsgebiete
Zum Kartendienst des LfU (rechts oben den Ort eingeben)

Hochwassernachrichtendienst (Einzugsgebiet Inn)
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut
Umweltatlas des LfU

Informationen zum Thema Hochwasser
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen